Wie die KfW sich bei einem Förderprogramm eine goldene Nase verdient

von , 02.02.2019, 11:48 Uhr

Oftmals bleibt bei Förderprogrammen des Bundes oder der Länder, in denen die Mittel über Banken ausgereicht werden, ein stattlicher Teil der Förderbeträge im Bankensystem hängen. Einen solchen Fall kritisiert der Bundesrechnungshof zu Recht in seinem jüngsten Jahresbericht vom November 2018.

Es geht um ein Programm zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, was ja politisch derzeit ganz oben auf der Prioritätenliste steht. Seit dem Jahr 2001 fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von privaten Wohngebäuden, seit dem Jahr 2007 auch von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (z. B. Schulen oder Schwimmbäder). Seit 2015 sind auch der Bau oder die Sanierung gewerblicher Gebäude förderfähig. Das Programm soll dazu beitragen, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, dessen sehr geringer Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird.

In den Jahren 2014 bis 2017 gab der Bund für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm insgesamt 4,8 Mrd. Euro aus. Im Jahr 2018 wurden 1,77 Milliarden Euro für das Programm bereitgestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) damit beauftragt, das Programm durchzuführen, wofür die KfW eine Vergütung aus den Fördermitteln erhält. 

KfW und Banken verdienen an dem Programm

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden u. a. Darlehen vergeben, deren Zinssätze unter dem Marktzins liegen (Zinsverbilligung). Außerdem kann die KfW Investitionszuschüsse gewähren. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt der KfW die Mittel für die Zinsverbilligung und die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die KfW zahlt die kreditgebundenen Fördermittel über Kreditinstitute, Banken und Versicherungen (Durchleitungsinstitute) an die Kreditnehmer aus. Diese Durchleitungsinstitute tragen das Risiko, dass die Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen. Sie überprüfen deren Kreditwürdigkeit und sorgen in eigenem Namen für die Absicherung des Kredits. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die die Kreditnehmer über einen Zinsaufschlag zahlen. Kredite an Kommunen sowie Investitionszuschüsse vergibt die KfW direkt.

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden u. a. Darlehen vergeben, deren Zinssätze unter dem Marktzins liegen (Zinsverbilligung). Außerdem kann die KfW Investitionszuschüsse gewähren. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt der KfW die Mittel für die Zinsverbilligung und die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die KfW zahlt die kreditgebundenen Fördermittel über Kreditinstitute, Banken und Versicherungen (Durchleitungsinstitute) an die Kreditnehmer aus. Diese Durchleitungsinstitute tragen das Risiko, dass die Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen. Sie überprüfen deren Kreditwürdigkeit und sorgen in eigenem Namen für die Absicherung des Kredits. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die die Kreditnehmer über einen Zinsaufschlag zahlen. Kredite an Kommunen sowie Investitionszuschüsse vergibt die KfW direkt. 

Die Vergütung der KfW betrug fast 10 Prozent der Programmausgaben      

Der Bundesrechnungshof hat vor kurzem die Ausgaben für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm geprüft. Dabei hat er festgestellt, dass die KfW ihre Vergütung nicht nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet, der ihr für die Durchführung des Programms entsteht. Die Vergütung beruht vielmehr auf einem prozentualen Gewinnaufschlag, der sich anhand des aktuellen Darlehensbestandes der laufenden Förderkredite berechnet.

So erhielt die KfW in den Jahren 2014 und 2015 jeweils über 100 Millionen Euro für die Abwicklung des Programms, obwohl sie weder Akquisitionskosten noch Risiken trug. Ihre Vergütung lag bei fast 10 Prozent der Ist-Ausgaben des Programms und überstieg damit deutlich den Kostensatz von 5 Prozent, den der Bund allgemein für die Abwicklung von Förderprogrammen festgelegt hat.      

Nunmehr soll die Vergütung nur noch 7 Prozent betragen     

Das Bundeswirtschaftsministerium sagte als Ergebnis des Prüfungsverfahrens zu, die Vergütung für die KfW neu zu verhandeln und dabei den entstandenen Aufwand der Programmdurchführung zugrunde zu legen. Nach der neuen Vergütungsregelung sollen der KfW jährlich nur noch knapp 7 Prozent des Fördervolumens zustehen. Wegen des zunehmenden Umfangs der Förderung wird die Vergütung der KfW allerdings bis zum Jahr 2026 auf knapp 151 Millionen Euro im Jahr ansteigen.      

Der Rechnungshof schlägt alternative Fördermodelle vor   

Der Bundesrechnungshof ist nach wie vor unzufrieden mit der Vergütung, welche die KfW erhält. Ein möglichst großer Anteil der Fördermittel müsse dem Förderzweck zugutekommen, was derzeit nicht gewährleistet sei. Der Rechnungshof hat alternative Fördermodelle vorgeschlagen. Beispielsweise könnten in größerem Umfang als bisher Zuschüsse vergeben werden. Oder der Bund könnte über Garantien die Kredite absichern, welche die Hausbanken ihren Kunden für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gewähren. Die Hausbanken hätten dann nicht mehr das Risiko zu tragen, dass die Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen. Eine Einbindung der KfW wäre dann nicht erforderlich.     

Jetzt muss der Haushaltsausschuss des Bundestages entscheiden     

Das Bundeswirtschaftsministerium will weiterhin daran festhalten, im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Kredite unter Einbeziehung der KfW zu vergeben. Das Wirtschaftsministerium scheint sich nicht daran zu stören, dass die Vergütungen der KfW sowie der Durchleitungsinstitute einen beträchtlichen Anteil der Fördermittel aufzehren und den Fördereffekt schmälern.
Nun wird sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit den Vorschlägen des Rechnungshofs zu befassen haben. Leider zeigt die Erfahrung, dass der Haushaltsausschuss sich in Streitfragen nur selten gegen die von den Mehrheitsparteien getragene Regierung positioniert. Es besteht also wenig Hoffnung, liebe Leserinnen und Leser, dass sich bei der Vergütung der KfW im hier interessierenden Zusammenhang fundamental etwas ändert, sagt voller Ingrimm

Ihr
Gotthilf Steuerzahler

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Claus Vogt, der ausgewiesene Finanzmarktexperte, ist zusammen mit Roland Leuschel Chefredakteur des kritischen, unabhängigen und konträren Börsenbriefs Krisensicher Investieren.

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