Wie die Überzahlung von Wohngeld verhindert werden kann

von , 21.09.2021, 13:12 Uhr

Die Rückforderung von überzahltem Wohngeld bindet viele Kräfte in den Wohngeldbehörden. Durch einen verbesserten Datenabgleich könnten die meisten Überzahlungen vermieden werden.

Durch das Wohngeld gewährt der Staat einkommensschwachen Bürgern finanzielle Hilfe zu ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung. Soweit Sozialleistungen bezogen werden, bei denen bereits Unterkunftskosten berücksichtigt sind, besteht kein Wohngeldanspruch. Ändern sich die bei der Beantragung angegebenen Daten, müssen die Antragsteller dies mitteilen.

Die maßgeblichen Daten für die Wohngeldzahlungen werden von den Wohngeldbehörden regelmäßig überprüft, um Überzahlungen feststellen zu können. Hinweise auf mögliche Rückforderungen ergeben sich beispielsweise aufgrund von Mitteilungen der Jobcenter oder der Sozialhilfeträger. Die Wohngeldbehörden müssen daraufhin den Sachverhalt ermitteln, das Wohngeld neu berechnen und Überzahlungen zurückfordern.

Im Durchschnitt gibt es monatlich 170 Euro Wohngeld      

In einem großen Bundesland haben die Wohngeldbehörden im Jahr 2016 Wohngeld in Höhe von 137 Millionen Euro ausgezahlt. Die Zahlungen gingen 2019 auf 107 Millionen Euro zurück. Durchschnittlich erhielten die 52.000 Wohngeldempfänger monatlich rund 170 Euro. In den genannten Jahren haben die Wohngeldempfänger 5,5 Millionen Euro zu viel erhaltenes Wohngeld zurückgezahlt, die bei den zuvor genannten Jahresbeträgen bereits abgezogen sind.

Die nachträgliche Überprüfung der Zahlungen ist aufwändig      

Vom gesamten Bearbeitungsaufwand für die Wohngeldverfahren entfällt rund ein Drittel auf nachträgliche Prüfungen, ob die Wohngeldzahlungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erfolgt sind. Ein wesentlicher Arbeitsschritt ist der Datenabgleich. Nach dem Wohngeldgesetz dürfen die Wohngeldbehörden regelmäßig einen Datenabgleich mit den Jobcentern, Sozialhilfe- und Rentenversicherungsträgern sowie dem Bundeszentralamt für Steuern durchführen, um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken. Im automatisierten Datenabgleich werden die Angaben aus dem Wohngeldantrag mit den vorhandenen Daten der genannten Stellen abgeglichen.

Der Datenabgleich erstreckt sich nicht auf alle Sozialleistungen

Die Wohngeldbehörden gleichen aber nicht alle Daten ab, die sie zulässigerweise nach dem Wohngeldgesetz einbeziehen dürfen. Für verschiedene Sozialleistungen (z. B. nach SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter) können zwar Daten der Antragsteller und ihrer Haushaltsmitglieder abgeglichen werden. Da die Teilnahme am Sozialhilfedatenabgleich für die Sozialhilfeträger jedoch freiwillig ist, nehmen nicht alle Sozialhilfeträger daran teil. Für weitere Sozialleistungen (z. B. Übergangsgeld, Leistungen für Kinder und Jugendhilfe) oder Angaben aus dem Melderegister werden keine Daten abgeglichen. 

Ein vorheriger Datenabgleich würde Überzahlungen verhindern      

42 Prozent der aufgrund des Datenabgleichs festgestellten Rückforderungstatbestände bestanden bereits vor Erlass der Wohngeldbescheide, wie eine Überprüfung ergab. In mehr als drei Viertel dieser Fälle waren Einnahmen aus geringfügigen und versicherungspflichtigen Beschäftigungen nicht angegeben worden. Damit hätte in diesen Fällen bereits kein oder nur ein geringeres Wohngeld gewährt werden dürfen, wenn die Wohngeldbehörde die Daten gekannt hätte. Mit einem zusätzlichen IT-gestützten Datenabgleich vor den Bewilligungen könnten in solchen Fällen Wohngeldüberzahlungen und damit aufwändige Rückforderungen vermieden werden. 

Datenverarbeitung vorrangig, um finanzielle Interessen des Staates zu sichern      

Das hier in Rede stehende Bundesland steht dem Gedanken aufgeschlossen gegenüber, die für das Wohngeld relevanten Daten zukünftig bereits vor Erteilung der Wohngeldbescheide IT-gestützt abzugleichen. Auch will es auf Bundesebene darauf hinwirken, dass alle für die Wohngeldzahlungen relevanten Daten miteinander abgeglichen werden können. Diese Überlegungen sind sinnvoll und sollten alsbald umgesetzt werden. Es fällt jedoch auf, dass der Staat die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung in erste Linie dazu nutzt, um seine finanziellen Interessen zu sichern. Es wäre schön, wenn die öffentliche Hand die Möglichkeiten der IT stärker auch zum Vorteil der Bürger ausschöpfen und sich nicht hinter Datenschutzbedenken verstecken würde, sagt nachdrücklich

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler