Erzielen Sie mit Kapitalanlagen Verluste, können Sie sie grundsätzlich mit Gewinnen aus Kapitalanlegen verrechnen. Das sehen die Regeln der Abgeltungsteuer vor. Doch Verlust ist nicht gleich Verlust. Der Teufel steckt im Detail. Gerade bei Derivaten ist die Lage unübersichtlich. Wie sind Verluste aus Optionsscheinen und Knock-outs zu behandeln?
Fallen Verluste aus Optionsscheinen und Knock-outs unter die Verlustverrechnungsbegrenzung für Termingeschäfte?Seit Anfang 2021 gelten neue Regeln des Bundesfinanzministeriums, wenn Anleger Verluste aus Termingeschäften und...