Wie mit Geldern der Entwicklungshilfe eine Schule in Bonn finanziert wurde

von , 08.12.2018, 15:21 Uhr

Im November eines jeden Jahres veröffentlicht der Bundesrechnungshof seine „Bemerkungen“, also seinen Jahresbericht. Darin geht zunächst einmal um eher formale Dinge, zum Beispiel ob die in der Haushalts- und Vermögensrechnung aufgeführten Beträge mit den Büchern übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind.

Weiterhin werden in dem Jahresbericht diejenigen Fälle dargestellt, in denen Dienststellen des Bundes die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze nicht beachtet haben. Diese Feststellungen sind für die Politik und die Öffentlichkeit durchaus von Interesse, regelmäßig berichten die Medien über die vom Bundesrechnungshof vorgelegten Fälle. Gewöhnlich belässt es der Bundesrechnungshof nicht bei der kritischen Darstellung einzelner Fälle, sondern zeigt auf, wo Verwaltungshandeln optimiert, zusätzliche Einnahmen erzielt oder Verwaltungsausgaben vermieden werden können.

Der Jahresbericht des Bundesrechnungshofs ist eine wesentliche Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung, über die der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jährlich entscheiden. Politische Entscheidungen prüft der Bundesrechnungshof übrigens nicht, er will nicht in politische Auseinandersetzungen hineingezogen werden. Deshalb sucht man in seinen Jahresberichten viele Themen vergeblich, welche die öffentliche Diskussion dominieren. 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit      

Im diesjährigen Jahresbericht wird u.a. dargestellt, wie unbekümmert sich ein Bundesministerium in einem Einzelfall über das geltende Recht hinweggesetzt hat, um einer nahestehenden Einrichtung Geld zukommen zu lassen. Es handelt sich um das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dessen erster Dienstsitz sich nach wie vor in Bonn befindet. Aufgabe des BMZ ist die Steuerung der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem steuert das BMZ die deutschen Beiträge zu den in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tätigen Organisationen.      

Umwegfinanzierung über eine internationale Organisation     

Im Jahr 1997 gründete ein gemeinnütziger Verein eine internationale Schule in Bonn, die Kindern von Angehörigen internationaler Organisationen offenstehen sollte. In den Jahren 2012 und 2015 wandte sich die internationale Schule an das BMZ mit der Bitte, den Ausbau der Schule finanziell zu unterstützen, da sie selbst den Ausbau nicht vollständig finanzieren könne.

Das BMZ ging davon aus, dass eine unmittelbare Förderung der Schule wegen der Bildungshoheit der Länder nicht möglich sei, gleichwohl sagte es seine Unterstützung zu. Eine internationale Organisation erklärte sich in beiden Fällen bereit, „bei größtmöglicher Einfachheit des Vorgehens“ die „Rolle des Empfängers und Weiterleiters der Mittel“ zu übernehmen.      

Gelder der Entwicklungszusammenarbeit wurden eingesetzt      

Das BMZ zahlte daraufhin insgesamt 3,75 Millionen Euro an die internationale Organisation. Diese leitete die Bundesmittel direkt an die internationale Schule weiter. Das BMZ nutzte dabei Haushaltsmittel, die für die Entwicklungszusammenarbeit bestimmt sind. Diese Mittel stellt der Haushaltsgesetzgeber dem BMZ zur Verfügung, um sich an der strategischen entwicklungspolitischen Ausrichtung internationaler Organisationen zu beteiligen und deutsche entwicklungspolitische Akzente in deren Arbeit einzubringen.      

Die Bildungshoheit der Länder wurde verletzt      

Der Bundesrechnungshof hat die Förderung der internationalen Schule als haushaltsrechtlich unzulässig und – wegen der Bildungshoheit der Bundesländer – auch als verfassungsrechtlich bedenklich kritisiert. Das gewählte Verfahren diente aus seiner Sicht allein dazu, dies zu verschleiern. Das BMZ hätte Mittel der Entwicklungszusammenarbeit nicht für den Ausbau einer Schule in Bonn einsetzen dürfen. Der Bundesrechnungshof hat das BMZ aufgefordert, internationale Schulen in Deutschland nicht mehr in dieser Weise zu unterstützen.  

Das Bundesministerium will in Zukunft keine Schulen mehr fördern      

Das BMZ hat erklärt, dass es die internationale Schule in Bonn gefördert habe, damit der Standort insbesondere auch für das Personal der dort ansässigen internationalen Organisationen attraktiv bleibe. Damit habe es auch die Qualität der entwicklungspolitischen Arbeit dieser Organisationen sichern wollen. Es habe die Unterstützung der internationalen Schule für verfassungsrechtlich zulässig und haushaltsrechtlich noch vertretbar gehalten. Gleichwohl werde es künftig von einer weiteren Förderung der internationalen Schule absehen.      

Der Rechnungshof sollte auch politische Maßnahmen prüfen

Man kann durchaus argumentieren, dass eine Stärkung des Standorts Bonn für internationale Organisationen auch im deutschen Interesse liegt. Eine solche Förderung muss jedoch auch rechtlich zulässig sein. Richtigerweise hätte das BMZ hier das Land Nordrhein-Westfalen veranlassen müssen, den Ausbau der internationalen Schule in Bonn finanziell zu unterstützen.

Man muss dem Bundesrechnungshof dankbar sein, wenn er Fälle wie den geschilderten aufdeckt und die zuständigen Behörden zum Umdenken veranlasst. Noch besser wäre es allerdings, wenn der Bundesrechnungshof sich zukünftig auch mit politischen Entscheidungen befassen würde. Denn durch unsinnige Maßnahmen der Politik, liebe Leserinnen und Leser, wird hierzulande schließlich das meiste Geld verbrannt, sagt mit Entschiedenheit

Ihr
Gotthilf Steuerzahler

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

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