Zu großzügige Förderung der touristischen Infrastruktur

von , 24.04.2021, 13:32 Uhr

Ein süddeutsches Bundesland gewährt seinen Kommunen seit Jahrzehnten Zuschüsse zur Förderung der touristischen Infrastruktur. Von 2012 bis 2019 stellte das Land den in Frage kommenden Gemeinden insgesamt 96 Millionen Euro für diesen Zweck bereit. Grundlage der Förderung ist das Tourismuspolitische Konzept der Landesregierung. Einzelheiten der Förderung sind in einer Richtlinie geregelt. Danach sind Ziele der Förderung die Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten, die Erhöhung des Erholungswerts und damit die Steigerung der Wirtschaftskraft der Fördergebiete.

Nach der genannten Richtlinie beträgt der grundsätzliche Förderhöchstsatz bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben; höhere Fördersätze im Einzelfall sind möglich, müssen aber begründet werden. Bei einer vor kurzem durchgeführten Überprüfung wurden verschiedene Mängel bei der Förderung festgestellt.

Bei vielen Fördermaßnahmen hatten die Bewilligungsbehörden den Förderzweck nicht eindeutig festgelegt. Bei Baumaßnahmen beispielsweise war als Förderzweck lediglich die Errichtung eines Gebäudes genannt. In anderen Fällen ging es um die Anschaffung von Geräten bzw. Traktoren. Hinweise auf den Förderzweck „touristische Nutzung“ hingegen fehlten. Die Förderung darf jedoch nicht allgemein die Beschaffung von Gegenständen oder die Errichtung von Bauwerken zum Inhalt haben, sondern muss die künftige touristische Nutzung festlegen.

Der Förderhöchstsatz wurde regelmäßig überschritten      

Nach der Förderrichtlinie kann im Einzelfall unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet und der finanziellen Leistungsfähigkeit der betroffenen Kommune ein höherer Fördersatz gewährt werden. Bei 105 von 148 überprüften Maßnahmen (70 Prozent) wurde der grundsätzliche Förderhöchstsatz von 50 Prozent überschritten. Dies ging weit über die in den Richtlinien vorgegebene Beschränkung auf Einzelfälle hinaus. Im Ergebnis wurde damit das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Hinzu kam, dass die Überschreitung nicht immer ausreichend begründet wurde.     

Viele Rechtsverstöße bei der Auftragsvergabe     

Bei 12 von 15 vor Ort näher überprüften Maßnahmen wurde gegen Vergaberecht verstoßen. Es ging es um Auftragswerte von insgesamt über 1,2 Millionen Euro. Die Vergabeverstöße betrafen z. B. Fälle, in denen Vergleichsangebote nicht oder nicht in ausreichender Anzahl eingeholt wurden oder unzulässige Direktvergaben ohne jeglichen Wettbewerb erfolgt waren. Die zuständigen Bewilligungsbehörden haben sich um die Einhaltung der Vergabevorschriften nicht in ausreichendem Maße gekümmert. Rückforderungen der Fördergelder wurden selbst bei schweren Vergabeverstößen (z. B. unzulässige Direktvergaben) nicht immer eingeleitet.      

Es müssen Indikatoren für das Erreichen des Förderzwecks festgelegt werden 

In keiner der 15 näher überprüften Fördermaßnahmen haben die Bewilligungsbehörden Parameter definiert und Festlegungen getroffen, in welchem Zeitraum welche Nachweise zu erbringen sind. Sie stellten teilweise ohne Umschweife fest, dass der Zuwendungszweck erreicht worden sei. In diesen Fällen mit einem Fördervolumen von zusammen 6,7 Millionen Euro haben die Kommunen nicht ausreichend dargelegt, dass die Tourismusinfrastruktur aufgrund der Förderung tatsächlich verbessert wurde. Dazu ist zu sagen, dass die Bewilligungsbehörden das Erreichen des Förderzwecks ohne definierte Parameter nicht feststellen können. Es sollten daher individuell messbare Indikatoren ausgearbeitet und bei der Bewilligung festgelegt werden (z. B. Besucherzahlen bei Bädern, Entwicklung der Übernachtungszahlen oder Frequentierung bei Wanderwegen, Öffnungszeiten von Infozentren). Dazu sollten möglichst Ist-Zustand und Soll-Situation bei der Antragstellung beschrieben werden. 

Bisher gab es keine Erfolgskontrolle der Förderung      

Das in dem Bundesland für die Förderung des Tourismus zuständige Wirtschaftsministerium hat bisher keine Erfolgskontrolle der Förderung durchgeführt, obwohl touristische Infrastrukturmaßnahmen bereits seit den 1970er Jahren gefördert werden. Angesichts der jahrzehntelangen Laufzeit der Förderung ist eine Evaluierung dringend geboten. Zur Frage der Erfolgskontrolle hat sich das Wirtschaftsministerium bisher noch nicht geäußert. Es prüft derzeit allerdings, ob im Antrag auf Förderung künftig Indikatoren für eine Zielerreichung dargelegt werden müssen und spätere Berichtspflichten hierzu vorzuschreiben sind.

Als nachdenklicher Zeitgenosse fragt man sich allerdings, ob das Land nach fünfzig Jahren die Förderung nicht allmählich auslaufen lassen könnte, ob die Förderziele nicht inzwischen erreicht worden sind, sagt missmutig

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler