Zu viel Personal in den Flurbereinigungsbehörden

von , 16.03.2019, 10:26 Uhr

Unter Flurbereinigung bzw. ländlicher Bodenordnung versteht man die Neuordnung von Eigentums- und Besitzverhältnissen durch den Staat, wodurch die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung gefördert werden sollen.

Im Verlauf der Flurbereinigung werden kleinere verstreute Flächen zu größeren und damit effektiver nutzbaren Flächen zusammengefasst. Auch werden gemeinsam zu nutzende Wege und Anlagen geschaffen, Bodenverbesserungsmaßnahmen durchgeführt und die Landschaft nach den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung gestaltet. 

Die Laufzeit eines Flurbereinigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre, da eine Vielzahl von Eigentümern und sonstigen Betroffenen zu beteiligen ist und es häufig zu Auseinandersetzungen über die Werte der in das Verfahren einbezogenen Grundstücke kommt.

Klassische Flurbereinigungen der Vergangenheit, in denen es vorrangig darum ging, den Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe zu reduzieren, werden heute durchaus kritisch gesehen. Die Kritik geht dahin, dass sie teilweise zu Monokulturen und zu einer Verödung der Landschaft geführt haben. Angesichts der heutigen Sensibilität für Fragen des Umweltschutzes werden seit einigen Jahren Umweltschutzaspekte bei der Flurbereinigung stärker berücksichtigt.

Die Zahl der Mitarbeiter wurde bereits deutlich reduziert      

Für die Durchführung der Flurbereinigung sind die Bundesländer zuständig. Der Aufgabenbereich ist von abnehmender Bedeutung, da fast überall schon Flurbereinigungsverfahren durchgeführt worden sind. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass das Personal in den Flurbereinigungsbehörden in den letzten Jahren deutlich reduziert worden ist. Aus einem landwirtschaftlich geprägten Bundesland wurden jetzt entsprechende Zahlen bekannt: Waren im Jahr 2007 noch 480 Vollzeitkräfte mit der Flurbereinigung beschäftigt, ging deren Zahl bis Anfang 2017 auf 343 Vollzeitkräfte zurück.      

Weitere 130 bis 160 Vollzeitkräfte könnten eingespart werden

Nach Modellrechnungen könnten in dem Bundesland bis 2033 weitere 130 Vollzeitkräfte mit Personalkosten von über 11 Millionen Euro jährlich eingespart werden, wenn das zuständige Landwirtschaftsministerium wie bisher üblich jedes Jahr 18 neue Flurbereinigungsverfahren anordnen würde. Die Zahl der abbaubaren Stellen würde sogar auf 160 und die einsparbaren Personalkosten auf 14 Millionen Euro jährlich steigen, wenn lediglich 14 neue Verfahren im Jahr angeordnet würden. Ein restriktiverer Kurs bei neuen Verfahren wäre vernünftig, da in vielen Fällen die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Flächen durch Kauf, Tausch oder Pacht arrondieren können, so dass es eines aufwändigen Flurbereinigungsverfahrens nicht mehr bedarf.      

Die Zahl der Behördenstandorte könnte verringert werden      

Derzeit wird die Aufgabe der Flurbereinigung in dem betreffenden Bundesland an neun Behördenstandorten erledigt. Bei dem zu erwartenden verminderten Personalbedarf erscheint die Zahl der Behörden überhöht. Auch diesbezüglich haben Modellrechnungen ergeben, dass bei einer angemessenen Standortgröße vier bis maximal sechs Standorte ausreichen würden. Durch eine Reduzierung der Standorte können weitere Einsparungen bei der Gebäudebewirtschaftung und bei den Querschnittsaufgaben (Verwaltung, innere Dienste und IT) erzielt werden.   

Moderne Datenverarbeitung wird zunehmend eingesetzt      

Mehrere Bundesländer haben gemeinsam ein Fachdateninformationssystem für die Flurbereinigung entwickelt. Mit dem Einsatz des Fachdateninformationssystems soll eine durchgängige Bearbeitung von Flurbereinigungsverfahren sichergestellt werden. Das System ist bereits 2015 von der aus sieben Ländern bestehenden Implementierungsgemeinschaft abgenommen worden. In dem hier in Rede stehenden Bundesland sollen ab 2019 alle neu angeordneten Flurbereinigungsverfahren mit Hilfe des Fachdateninformationssystems bearbeitet werden. Die Umstellung aller laufenden Verfahren auf das System soll bis spätestens 2023 erfolgen.   

Die Geschäftsprozesse sollen optimiert werden      

Die Geschäftsprozesse für die Erledigung von Teilaufgaben der Flurbereinigungsverfahren sind nach dem Ergebnis einer Überprüfung nicht einheitlich und zum Teil nicht hinreichend wirtschaftlich. Mit dem Einsatz des Fachdateninformationssystems und der Einführung des elektronischen Datenbankgrundbuchs bei der Justiz können Arbeitsabläufe bei den Flurbereinigungsbehörden verbessert und manuelle Arbeiten vermieden werden. Der Einsatz der Vermessungstechnik kann durch die Nutzung eines globalen satellitengestützten Messsystems und moderner Feldrechner optimiert werden.

Das Landwirtschaftsministerium des in Rede stehenden Bundeslandes hat erklärt, zur Ermittlung weiterer Optimierungsmöglichkeiten sowie zur Verbesserung und Beschleunigung der Geschäftsprozesse sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Man kann davon ausgehen, liebe Leserinnen und Leser, dass durch die Nutzung der genannten technischen Möglichkeiten sich weitere Rationalisierungsmöglichkeiten bei der Flurbereinigung ergeben, sagt voller Zuversicht

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

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