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Staatliche Förderung verfehlt Ziel, die Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum zu steigern
Immer weniger Nachwuchsmediziner wollen eine Praxis auf dem Land eröffnen. Die jungen Ärzte zieht es in die Großstädte, dorthin, wo sie ihr Studium absolviert haben. Viele Bundesländer bemühen sich, dem Ärztemangel im ländlichen Raum entgegen zu wirken. Sie zahlen Zuschüsse, um Ärzte zur Niederlassung auf dem Lande zu veranlassen. Lässt man allerdings zu, wie in einem süddeutschen Bundesland geschehen, dass es ausnahmsweise auch für die Niederlassung in mit Ärzten gut versorgten Regionen Geld gibt, kann diese Großzügigkeit dazu führen, dass das eigentliche Ziel der Förderung nicht erreicht wird.  Das süddeutsche Bundesland fördert seit 2012 die Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können. Für Ausgaben in direktem Zusammenhang mit einer Niederlassung als ambulant tätiger Arzt zahlt das Land einen Zuschuss von bis zu 60.000 Euro. Die zunächst auf Hausärzte beschränkte Förderung wurde schrittweise auf die fachärztliche Versorgung erweitert. Im Haushalt des Bundeslandes standen in den letzten Jahren jeweils drei Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.  Auch die Niederlassung in überversorgten Gebieten kann gefördert werden    Die Förderung setzt voraus, dass sich Ärzte in einer Gemeinde mit höchstens 20.000 Einwohnern in Gebieten niederlassen, in denen die Kassenärztliche Vereinigung eine bestehende oder drohende Unterversorgung festgestellt hat. Für die hausärztliche Versorgung gilt ein Hausarzt pro 1.671 Einwohner als bedarfsgerecht. Unterversorgung wird angenommen, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent fällt. Bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent oder höher besteht Überversorgung. Im Rahmen des hier in Rede stehenden Förderprogramms kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Niederlassung in gutversorgten oder sogar überversorgten Gebieten gefördert werden. Nur wenige Fördermaßnahmen betrafen unterversorgte Gebiete   Eine vor kurzem vorgenommene Überprüfung des Förderprogramms durch einen Gutachter ergab folgenden Befund: In den Jahren 2012 bis 2015 wurde für 206 Maßnahmen eine staatliche Förderung bewilligt. Davon entfielen 84 Bewilligungen (41 Prozent) auf überversorgte Gebiete. Weiterhin wurden 71 Bewilligungen (34 Prozent) für Gebiete erteilt, die einen Versorgungsgrad zwischen 100 und 110 Prozent aufwiesen. Nur 51 der 206 Fördermaßnahmen (25 Prozent) lagen in Gebieten, deren Versorgungsgrad unter 100 Prozent lag, davon lediglich 11 (5 Prozent) in Gebieten, die unterversorgt waren oder in denen eine Unterversorgung drohte. Die Förderung von überversorgten Gebieten wurde zum Regelfall Im Ergebnis lagen also 95 Prozent der Fördermaßnahmen in ausreichend oder sogar überversorgten Gebieten. Die eigentlich nur ausnahmsweise mögliche Förderung in gutversorgten Gebieten wurde so fast zur Regel. Das Förderziel einer flächendeckenden und wohnortnahen medizinischen Versorgung auf qualitativ hochwertigem Niveau durch Förderung der Niederlassung im ländlichen Raum wurde somit nicht erreicht. Seit Bestehen des Förderprogramms hat sich sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich die Zahl der drohend unterversorgten Bereiche sogar erhöht.   Überversorgte Gebiete sollten aus der Förderung ausgeschlossen werden Der Gutachter hat dringend empfohlen, überversorgte Bereiche gänzlich aus der staatlichen Förderung auszuschließen. Die Fördermittel sollten auf unterversorgte oder drohend unterversorgte Gebiete fokussiert werden. Ergänzend hat der Gutachter darauf hingewiesen, dass die Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum auch in anderen Bundesländern gefördert wird. Nahezu alle Länder hätten die Förderung bei Überversorgung ausgeschlossen.       Die Landesregierung will ihre Förderpraxis nicht ändern Das Gesundheitsministerium des betreffenden Bundeslandes ist der Meinung, es sei eine politische Entscheidung der Landesregierung, in welcher Ausgestaltung und nach welchen Kriterien gefördert werde. Die Förderung in überversorgten Bereichen sei gerechtfertigt, wenn ohne die Praxisnachfolge ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit entstünde. Die Häufigkeit der Anwendung dieser Härtefallregelung sei zudem rückläufig. Inzwischen ist die geschilderte Problematik auch an den Landtag des süddeutschen Bundeslandes herangetragen worden. Man kann nur hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die Abgeordneten der aufgezeigten Fehlentwicklung ein schnelles Ende bereiten, sagt mit Entschiedenheit Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  11.05.2019
Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es immer mehr Häuptlinge bei sinkenden Mitarbeiterzahlen
Wenn die Aufgaben einer Behörde abnehmen, nimmt irgendwann auch der Personalbestand der betreffenden Einrichtung ab. So entwickelten sich die Dinge auch in der Arbeitsverwaltung. Die Zahl der Mitarbeiter ging zurück, da die Zahl der Arbeitslosen seit Jahren rückläufig ist. Trotz dieser Personalverringerung nahm allerdings die Zahl der hochbezahlten Führungskräfte in der Arbeitsverwaltung in den letzten Jahren deutlich zu. Die Bundesagentur für Arbeit, ehemals Bundesanstalt für Arbeit, erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und zahlt als Träger der Arbeitslosenversicherung das Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt.  Die Dienststellen der Bundesagentur auf regionaler Ebene werden als Regionaldirektionen (früher: Landesarbeitsämter) bezeichnet, auf lokaler Ebene als Agenturen für Arbeit (früher: Arbeitsämter). 156 Agenturen für Arbeit stellen mit rund 600 Geschäftsstellen und rund 300 Jobcentern die örtliche Erreichbarkeit sicher. Finanziert wird die Arbeitsverwaltung vor allem durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung. Aus den Beiträgen werden die Kernaufgaben wie Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung sowie die Versicherungsleistungen getragen. Erfreuliche Entwicklung des Arbeitsmarktes im Jahr 2017       Für das Jahr 2017 erwartete die Bundesregierung ein Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent. Dabei ging sie von einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 2,67 Millionen Personen sowie einem Zuwachs der Beschäftigten um 1,1 Prozent aus. Tatsächlich wuchs die deutsche Wirtschaft um 2,2 Prozent. Im Durchschnitt des Jahres 2017 waren mit 2,53 Millionen 5,9 Prozent weniger Menschen arbeitslos als ein Jahr zuvor. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) verringerte sich dadurch im Jahresvergleich von 6,1 auf 5,7 Prozent. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöhte sich von 31,255 Millionen Personen im Jahr 2016 auf 31,953 Millionen Personen im Jahr 2017.       Überschüsse wurden der Rücklage zugeführt       Am Ende des Jahres 2017 überschritten die Gesamteinnahmen von 37,8 Milliarden Euro das veranschlagte Soll um rund 400 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben von 31,8 Milliarden Euro blieben um rund 4,1 Milliarden Euro hinter dem veranschlagten Soll zurück. Die Bundesagentur führte daraufhin gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen diese Überschüsse ihrer allgemeinen Rücklage zu. Die allgemeine Rücklage hatte Ende 2017 einen Umfang von 16,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag mag hoch erscheinen. Sollten sich die Arbeitslosenzahlen aber irgendwann wieder einmal deutlich erhöhen, sei es wegen eines konjunkturellen Einbruchs oder wegen sonstiger Krisen, dürfte dieser Puffer schnell wieder aufgezehrt sein. Dann müssten die Kosten der Arbeitslosigkeit aus Steuermitteln finanziert werden.       Starke Zunahme der außertariflichen Beschäftigungsverhältnisse       Die Arbeitsverwaltung sieht insbesondere bei strategischen Führungspositionen und herausgehobenen Fachkräften außertarifliche Beschäftigungsverhältnisse vor. Die im außertariflichen Bereich auszuübenden Tätigkeiten sind dabei jeweils einer von insgesamt drei Ebenen zugeordnet. Das jährliche Festgehalt (ohne Zulagen) liegt je nach Ebene zwischen 80.000 und 110.000 Euro. Die Mitarbeiterkapazität der Arbeitsverwaltung ist seit dem Jahr 2011 von 55.000 um 6.000 auf 49.000 im Jahr 2017 gesunken (- 11,1 Prozent). Die Zahl der Mitarbeiter im außertariflichen Bereich ist im gleichen Zeitraum um 130 gestiegen (+ 60,5 Prozent).       Was machen die vielen Führungskräfte?       Bei den von der Arbeitsverwaltung zu betreuenden Arbeitslosen ist es in letzter Zeit zu einem deutlichen Rückgang gekommen. Im Verlauf der letzten zehn Jahre hat sich der Jahresdurchschnittsbestand an Arbeitslosen nahezu halbiert. Trotz insgesamt sinkender Mitarbeiterkapazität hat die Arbeitsverwaltung die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse im außertariflichen Bereich erheblich erhöht. Zwar gibt es überall in der öffentlichen Verwaltung eine Tendenz, vermehrt Akademiker zu beschäftigen, die besser bezahlt werden. Bei der Arbeitsverwaltung muss man aber schon die Frage aufwerfen, was die vielen zusätzlichen „Häuptlinge“ an Führungsarbeit leisten, wo doch die Zahl der „Indianer“ rückläufig ist und die Arbeitslosigkeit seit Jahren abnimmt. Die Bundesagentur hat inzwischen zugesagt, eine Personalbedarfsermittlung durchzuführen. Bei derartigen Untersuchungen wird auch die Anzahl der leitenden Mitarbeiter überprüft. Man kann gespannt sein, liebe Leserinnen und Leser, ob als Ergebnis dieser Untersuchung die außertariflichen Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitsverwaltung verringert werden. Dass dies geschieht, bezweifelt Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  04.05.2019
Die Phantasiezahlen des Bundesfinanzministeriums
Auch staatliche Behörden wollen gerne gut dastehen und tricksen schon mal bei Statistiken, die ihre Arbeitsergebnisse belegen sollen. Dies geschieht regelmäßig bei den finanziellen Ergebnissen der Betriebsprüfung, die der Öffentlichkeit vorgestellt werden.  Zweck der Betriebsprüfung ist es, Sachverhalte vor Ort zu ermitteln, die für die Besteuerung notwendig sind. Die Betriebsprüfung soll dafür sorgen, dass die Steuern korrekt abgeführt werden, weiterhin soll sie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen. Die Finanzämter sind stolz auf das Mehr an Steuern, das sich durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung ergibt, und führen darüber Buch. Die Bundesländer wiederum fassen die finanziellen Ergebnisse ihrer Finanzämter zusammen und melden diese an das Bundesfinanzministerium. Anhand dieser Meldungen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium dann jährlich eine Statistik, über die auch die Medien berichten.  In dieser Statistik werden die finanziellen Ergebnisse der Prüftätigkeit und die Prüfungsquote (Anzahl der geprüften Betriebe im Verhältnis zur Anzahl der vorhandenen Betriebe) aufgeführt. Das vom Bundesfinanzministerium zuletzt mitgeteilte Mehrergebnis für das Jahr 2017 belief sich auf 17,5 Milliarden Euro. Geprüft wurden rund 190.000 Betriebe (von rund 7,8 Millionen von den Finanzämtern erfassten Betrieben). Der Bundesrechnungshof hat die Statistik unter die Lupe genommen Vor kurzem hat der Bundesrechnungshof stichprobenweise überprüft, ob diese Statistik die Arbeitsergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung auch zutreffend erfasst. Interessanterweise stellte er einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch erfassten und den tatsächlichen Arbeitsergebnissen fest. Die ausgewiesen Mehrergebnisse waren weit überhöht So konnte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der ausgewiesenen Mehrergebnisse auch tatsächlich vereinnahmen. Vielfach konnten die Finanzämter die nach Betriebsprüfungen festgesetzten Steuern nicht realisieren, weil die Steuerpflichtigen sich erfolgreich mit Rechtsbehelfen gegen die Feststellungen der Betriebsprüfung wehrten oder insolvent waren. Auch handelte es sich vielfach gar nicht um echte Mehrsteuern, sondern um Ergebnisse, die beispielsweise auf einer Verschiebung des Vorsteuerabzugs oder auf reinen Gewinnverschiebungen beruhten. Diese Steuern wären auch ohne Betriebsprüfung angefallen. Durch die Prüfung wurde die Besteuerung lediglich zeitlich verschoben. Auch gab es Fälle, in denen die finanziellen Ergebnisse durch die verschiedenen Prüfdienste mehrfach gemeldet wurden. Die Statistik vermittelt ein falsches Bild       Das Hauptaugenmerk der Steuerverwaltung und auch der Medien bei der jährlichen Präsentation der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung gilt den erzielten Mehrergebnissen. Die Feststellungen des Bundesrechnungshofs machen deutlich, dass die derzeitige Statistik hier ein falsches Bild erzeugt. Die tatsächlich eingenommenen Mehrsteuern nach einer Betriebsprüfung machen nur einen Bruchteil der gemeldeten Ergebnisse aus. Die Statistik informiert die Öffentlichkeit nicht zutreffend über die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung. Eine schwache Erwiderung des Bundesfinanzministeriums Das Bundesfinanzministerium hat der Kritik des Bundesrechnungshofs an der Aussagekraft der derzeitigen Statistik widersprochen. Die Statistik bezwecke nicht, Einnahmenerfolge darzustellen. Vielmehr solle sie die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung innerhalb der Länder bzw. im Ländervergleich veranschaulichen. Hierfür komme es nicht darauf an, ob die Steuerverwaltung die festgesetzten Steuern auch tatsächlich einnehme. Eine eigenartige Argumentation, wenn man bedenkt, mit welcher Selbstverständlichkeit und ohne jede einschränkende Erläuterung das Bundesfinanzministerium die Zahlen der Betriebsprüfung Jahr für Jahr veröffentlicht. Die Statistik soll überarbeitet werden Immerhin will das Bundesfinanzministerium die vom Rechnungshof aufgezeigten Fehlerquellen beseitigen und die Vorgaben für die Statistik überarbeiten. Eine hierfür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat bereits erste Änderungsvorschläge erarbeitet. Es bleibt festzuhalten, dass es derzeit nicht möglich ist, die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung anhand der veröffentlichten Statistik angemessen zu beurteilen. Man kann gespannt sein, ob die vom Bundesfinanzministerium angekündigten Maßnahmen die Unzulänglichkeiten der Statistik tatsächlich abstellen und realistische Zahlen liefern werden. Würden wir Steuerbürger in ähnlicher Weise mit Phantasiezahlen operieren, liebe Leserinnen und Leser, würde uns die Finanzverwaltung sicherlich nicht damit durchkommen lassen, sagt verärgert   Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar. 20.04.2019
Überflüssige Beauftragte eines Bundeslandes
Manchmal wollen Politiker eine ebenso kostspielige wie unnötige Maßnahme gegen den Rat aller Experten nicht beenden. Ein solcher Fall, über den man nur den Kopf schütteln kann, wurde vor kurzem aus einem ostdeutschen Bundesland bekannt. Im Jahr 2007 einigten sich der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister dieses Bundeslandes darauf, dass im Rahmen der Partnerschaft mit europäischen Regionen Partnerschaftsbeauftragte eingesetzt werden sollten. Mit Hilfe der Partnerschaftsbeauftragten sollten die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen dem ostdeutschen Bundesland und den Partnerregionen in Polen und Rumänien verbessert werden. Im Jahr 2008 benannte die Landesregierung im Anschluss an ein Ausschreibungsverfahren Partnerschaftsbeauftragte für drei Regionen, zwei in Polen und eine in Rumänien. Zu Partnerschaftsbeauftragten wurden Privatpersonen bzw. eine Gesellschaft des Privatrechts bestellt, die jeweils eine Vergütung von rund 40.000 Euro im Jahr für ihre Tätigkeit erhielten.  Bereits kurz nach der Bestellung gab es eindeutige Aussagen aus verschiedenen Ministerien des Bundeslandes, dass es keinen Bedarf für die Beauftragten gebe. Der inzwischen zuständig gewordene Minister für Europaangelegenheiten entschied jedoch, entgegen dem Votum seiner Fachbeamten, dass für alle drei Regionen eine neue Ausschreibung durchzuführen sei. Daraufhin wurden die Verträge für den Vertragszeitraum 2012 bis 2015 neu ausgeschrieben. Ein Gutachter sprach sich gegen die Fortsetzung der Beauftragungen aus       Im Jahr 2014 beauftragte das Europaministerium des Bundeslandes einen Gutachter mit der Evaluierung des Instruments der Partnerschaftsbeauftragten. Der Gutachter stellte u.a. fest, dass der Partnerschaftsbeauftragte in einer der beiden polnischen Partnerregionen zu keinen greifbaren Ergebnissen beitrage. In Rumänien sei keine klare Strategie erkennbar. Der dortige Partnerschaftsbeauftragte sei in Rumänien besser bekannt und vernetzt als in dem ostdeutschen Bundesland. Das Interesse an einer Zusammenarbeit liege vorwiegend auf rumänischer Seite. Der Gutachter empfahl, aus Effektivitäts- und Effizienzgründen das Instrument der Partnerschaftsbeauftragten nicht weiterzuführen.       Die Beauftragungen werden gleichwohl nicht beendet       Nach Vorlage des Gutachtens wollen die Fachbeamten in dem Europaministerium die Verträge mit den Partnerschaftsbeauftragten nicht fortführen. Die Leitung des Ministeriums sprach sich jedoch gegen eine Beendigung aus. Nach einigem Hin und Her wurde entschieden, eine der beiden Beauftragungen in Polen auslaufen zu lassen, die andere jedoch fortzusetzen. Auch an der Beauftragung für Rumänien wurde nicht gerüttelt, zusätzlich soll noch eine Beauftragung für den Ostseeraum eingerichtet werden. Die Arbeit der Beauftragten soll nunmehr ihren Schwerpunkt in der Kooperationsanbahnung mit Nichtregierungsorganisationen sowie der Intensivierung und Pflege der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen haben. Abenteuerliche Begründungen für das Interesse an Rumänien       Als Kritik an den Beauftragungen laut wurde, räumte das Europaministerium ein, dass sich Rumänien und die dortige Partnerregion außerhalb des geographischen Fokus der Internationalisierungsstrategie des Bundeslandes befänden. Allerdings liege ein besonderes Interesse des Landes an der positiven Entwicklung Südosteuropas vor, das die Beauftragung rechtfertige. Durch den Partnerschaftsbeauftragten solle die Entwicklung persönlicher Kontakte zwischen dem Bundesland und der rumänischen Region weiter unterstützt und hierdurch ein Beitrag zur demokratischen Entwicklung Rumäniens geleistet werden. Hierdurch nehme das Land gesamtstaatliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union wahr.    Kein Nutzen für das Land erkennbar    Festzuhalten bleibt, dass seit zehn Jahren verschiedene Partnerschaftsbeauftragte für das ostdeutsche Bundesland in Polen und Rumänien tätig sind. Messbare Erfolge haben sie nicht erzielt. Gleichwohl hat sich die politische Spitze des zuständigen Ministeriums für eine Beibehaltung und sogar Ausweitung dieses Instrumentes entschieden und sich damit über die Einwände der Fachbeamten und die Empfehlungen des Gutachters hinweggesetzt. Ein Bezug zum Außenwirtschaftskonzept des Bundeslandes ist nicht erkennbar. Insbesondere ist nicht ersichtlich, welche konkreten Interessen das Bundesland in Rumänien verfolgt. Hoffentlich, liebe Leserinnen und Leser, kommen andere Bundesländer nicht auf den Gedanken, für unsere vielen europäischen Nachbarländer ebenfalls Partnerschaftsbeauftragte zu bestellen, das könnte richtig teuer werden, sagt voller Sorge Ihr Gotthilf Steuerzahler  Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar. 13.04.2019
Kosten und Nutzen einer Förderbank
Alle Bundesländer verfügen über eine Förderbank. Diese Institute, welche Investitions-, Aufbau- oder Strukturbank heißen, haben den Auftrag, das jeweilige Bundesland bei seiner Finanz- und Förderpolitik zu unterstützen. Ob die Förderbanken von großem Nutzen für die Bundesländer sind, kann man bezweifeln. Sie sind teuer und benötigen oftmals zusätzliche Steuergelder. Jüngst wurde wieder einmal ein derartiger Fall aus einem westdeutschen Bundesland bekannt, der Zweifel an der Erforderlichkeit derartiger Banken weckt. Im Haushaltsplan 2017 waren 40 Millionen Euro vorgesehen, um die Eigenkapitalausstattung der Förderbank des betreffenden Bundeslandes zu erhöhen. Der Ansatz erfolgte vorsorglich vor dem Hintergrund der erwarteten neuen Verschuldungsgrenze für Kreditinstitute. Danach muss eine Bank ihr Gesamtengagement mit einem Kernkapital von mindestens drei Prozent unterlegen. Kritiker haben darauf hingewiesen, dass eine Kapitalerhöhung auch durch alternative Maßnahmen vermieden werden könne. Infrage kämen die Umwandlung der stillen in offene Vorsorgereserven und die Reduzierung des Gesamtengagements der Bank.  Inzwischen hat das Finanzministerium des Bundeslandes erklärt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben werde voraussichtlich auch ohne Zuführung von Kapital aus dem Landeshaushalt möglich sein. Falls erforderlich, würden die stillen Vorsorgereserven vorrangig zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Förderbank herangezogen. Da haben wir Steuerzahler noch einmal Glück gehabt, dass die 40 Millionen Euro nicht für die Eigenkapitalaufstockung der Förderbank verbraten wurden, kann man dazu nur sagen! Ausgaben für Umsatzsteuer könnten vermieden werden       Das Land zahlt Umsatzsteuer auf die Dienstleistungen, die die Förderbank in seinem Auftrag durchführt. Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat die Frage einer umsatzsteuerfreien Leistungsbeziehung zwischen Land und Förderbank bisher nicht umfassend überprüft. Änderungen in der Rechts- oder Organisationsform der Förderbank könnten dazu führen, dass deren Dienstleistungen für das Land umsatzsteuerlich nicht relevant wären. Dadurch könnte das Land Ausgaben von bis zu einer Million Euro im Jahr für die Zahlung von Umsatzsteuer vermeiden.       Zusammengehen mit anderen Banken?    Für mehrere als Auftrags- oder Eigengeschäft durchgeführte Tätigkeiten benötigte die Förderbank die Zulassung als Kreditinstitut, wobei die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Banken stetig zunehmen. Die Kosten der Bank im Zusammenhang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen beliefen sich zuletzt auf über zwei Millionen Euro im Jahr. Im Hinblick auf diese Kosten wird jetzt geprüft, welche Synergieeffekte die Förderbank mit anderen Institutionen erzielen kann, die über eine Banklizenz verfügen. Denkbar wäre zum Beispiel eine Aufgabenübertragung der Bankgeschäfte auf ein anderes Förderinstitut oder ein Zusammenschluss mit einem anderen Förderinstitut.   Der Einsatz der Förderbank ist besonders teuer    Die Förderbank ist berechtigt und verpflichtet, für die Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben ein nach kaufmännischen Prinzipien ermitteltes, zumindest kostendeckendes Entgelt zu verlangen. Ausgehend von ihrer Kosten- und Leistungsrechnung rechnet die Bank ihre Leistungen jeweils mit individuellen Stundensätzen ab. Diese bewegten sich überwiegend auf oder über dem Niveau für die Vergütung von Beschäftigten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung.    Das Land sollte einen Teil der Aufgaben selbst erledigen       Eine Eigenerledigung durch Beamte wäre nach einer Vergleichsrechnung jährlich um zwei Millionen Euro günstiger für das Land als die Beauftragung der Förderbank. Vor diesem Hintergrund wird jetzt geprüft, welche der im Auftragsgeschäft übertragenen Aufgaben das Land in Zukunft selbst erledigen kann. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass das Land möglichst viele Aufgaben wieder selbst übernimmt. Wenig Hoffnung besteht hingegen, dass die Bundesländer das System der Förderbanken insgesamt auf den Prüfstand stellen und sich im Ergebnis von ihnen trennen, sagt resigniert Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  06.04.2019
Kostenexplosion bei einem wissenschaftlichen Großprojekt
Wenn der Staat in unserem Land etwas anpackt, scheinen die Kosten unweigerlich aus dem Ruder zu laufen. Ob es um den Bau eines Flughafens, eines Bahnhofs, einer Philharmonie oder die Reparatur eines Segelschiffes geht, stets werden alle Zeitpläne überschritten und die Kosten gehen durch die Decke. So geschehen auch bei einem wissenschaftlichen Großprojekt (Bau einer Beschleunigungsanlage zu Forschungszwecken in Darmstadt). Es handelt sich um einen unterirdischen Ringbeschleuniger, in welchem physikalische Grundlagenforschung durchgeführt werden soll. In der 1,1 Kilometer langen Beschleunigungsanlage sollen ab 2025 Ionen und Antiprotonen fast Lichtgeschwindigkeit erreichen. In der Anlage können Zustände der Materie im Labor erzeugt werden, die sonst nur bei Sternexplosionen oder im Inneren von Planeten auftreten, sagen die verantwortlichen Wissenschaftler.  Bei dem Bau der Beschleunigungsanlage handelt es sich um ein internationales Großprojekt, das von der Bundesrepublik Deutschland sowie acht weiteren Partnerländern, darunter Russland und Indien, finanziert wird. Deutschland trägt drei Viertel der Kosten (90 Prozent der Bund, 10 Prozent das Land Hessen), den Rest bringen die Partnerländer auf. Die Kosten haben sich fast verdoppelt Ursprünglich waren Kosten von rund 700 Millionen Euro für das Großprojekt vorgesehen. Die Fertigstellung sollte im Jahr 2015/2016 erfolgen, wobei ab 2012 schon erste wissenschaftliche Experimente geplant waren. Der Bau der Beschleunigungsanlage gestaltete sich jedoch von Anfang an schwierig und kam im Laufe des Jahres 2014 nahezu zum Erliegen. Die Zeit- und Kostenpläne waren nicht mehr zu halten, das Vorhaben stand kurz vor dem Scheitern.  Im Jahr 2015 untersuchte dann eine unabhängige Expertengruppe das Großprojekt. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der zu erwartende wissenschaftliche Nutzen eine Fortführung des Projekts rechtfertige. Die internationalen Partner beschlossen daraufhin, an der vollständigen Realisierung des Großvorhabens festzuhalten, das Projekt aber in zwei Phasen umzusetzen. Ferner legten sie eine Kostenobergrenze von rund 1,36 Milliarden Euro fest. Das Risiko weiterer Kostensteigerungen ist groß Das Großprojekt ist durch eine außerordentlich hohe technische Komplexität und vielfältige finanzielle und operative Risiken gekennzeichnet. Entscheidend für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Umsetzung des Vorhabens ist ein Projektcontrolling, das Risiken frühzeitig erkennt und die richtigen Steuerungsentscheidungen ermöglicht. Bei Struktur und personeller Ausstattung der Steuerung für das Projekt sind nach Einschätzung von Insidern deutliche Fortschritte gegenüber der Zeit vor 2015 erzielt worden. Gleichwohl sind noch wesentliche Defizite zu verzeichnen, die die Wahrscheinlichkeit von Verzögerungen und weiteren Kostensteigerungen erhöhen.       In anderen Ländern werden Konkurrenzanlagen gebaut       Für den fertiggestellten Ringbeschleuniger sind 14 Experimente geplant. Sollte nur die erste Realisierungsphase gebaut werden, können nur sieben Experimente durchgeführt werden. Zu der Frage, ob dieser eingeschränkte Leistungsumfang aus wissenschaftlicher Sicht den hohen Aufwand des Großprojekts noch rechtfertigen würde, liegt keine aktuelle Aussage vor. Eine solche Aussage müsste auch berücksichtigen, dass andere Anlagen in Konkurrenz zu dem Beschleuniger in Darmstadt treten können, z. B. eine zeitgleich im Bau befindliche Anlage in China.    Experten sollen das Großprojekt erneut untersuchen       Im Laufe des Jahres 2019 wird erneut eine unabhängige Expertengruppe die Kosten- und Terminsituation des Großprojekts bewerten. Die Expertengruppe soll u. a. untersuchen, ob die Anlage wie geplant im Jahr 2025 fertig gestellt werden kann, welche Teile innerhalb der bisherigen Kostenobergrenze gebaut werden können und wie teuer der Bau der gesamten Anlage sein wird. Die teilnehmenden Partnerländer wollen auf der Grundlage der Expertenuntersuchung im Sommer 2019 entscheiden, in welchem Umfang die Beschleunigungsanlage realisiert und wie dies finanziert wird. Der Ausstieg aus dem Vorhaben sollte erwogen werden      Es bleibt zu hoffen, dass die unabhängige Expertengruppe die Perspektiven des Großprojekts ergebnisoffen untersuchen wird. Der wissenschaftliche Nutzen der Anlage muss unter Berücksichtigung von internationalen Konkurrenzprojekten realistisch beurteilt werden. Geklärt werden muss ferner, ob die internationalen Partner bereit sind, ggf. anfallende Mehrkosten mitzutragen. Falls dies nicht der Fall sein sollte und außerdem Zweifel bestehen, ob der wissenschaftliche Nutzen den Mitteleinsatz rechtfertigt, sollten auch Ausstiegsoptionen geprüft werden. Es ist eigentlich selbstverständlich, dass der Staat überteuerte und vom Nutzen her zweifelhafte Großprojekte stoppen kann, ja stoppen sollte. Zu einem solchen Ausstieg, liebe Leserinnen und Leser, ist es in der Staatspraxis bisher jedoch noch nie gekommen, sagt bekümmert  Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  31.03.2019
Keine Finanzkontrolle bei staatlich gegründeten Stiftungen
Die Politiker in Bund und Ländern gründen gerne Stiftungen. Diese haben einen guten Ruf, gelten als staatsfern, unabhängig und unbürokratisch. Von der Öffentlichkeit wird der Staat als Wohltäter wahrgenommen, der großzügig Geld für eine gute Sache bereitstellt. Von diesem Eindruck wollen die politischen Akteure profitieren. Der Staat muss die von ihm gegründeten und finanzierten Stiftungen jedoch auch ausreichend kontrollieren, um Fehlentwicklungen zu verhindern. An dieser Überwachung hapert es jedoch häufig, wie der nachfolgend geschilderte Fall beispielhaft zeigt.  Im Jahr 2007 gründete ein ostdeutsches Bundesland eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist es, das Wissen um die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen zu bewahren. Weiterhin ist es Aufgabe der Stiftung, die Menschenrechtsverletzungen während der sowjetischen Besatzung und der Herrschaft der SED darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten.  Die Stiftung unterhält sieben Gedenkstätten an verschiedenen Standorten. Die Stiftung ist – ebenso wie viele andere Stiftungen der öffentlichen Hand – nicht in der Lage, ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens zu erfüllen. Vielmehr finanziert sie sich aus Fördermitteln, welche sie Jahr für Jahr vom Land erhält. Zusätzlich bekommt sie Fördergelder für einzelne Projekte, zum Beispiel für Baumaßnahmen. Häufiger Wechsel der Zuständigkeiten ist nachteilig für die Überwachung       Der Staat ist verpflichtet, die von ihm gegründeten Stiftungen zu überwachen, sich also insbesondere um die Einhaltung des Stiftungszwecks und um die Finanzen der Einrichtungen zu kümmern. Zum Zeitpunkt der Gründung der hier in Rede stehenden Stiftung oblag dem Innenministerium des betreffenden Bundeslandes die Stiftungsaufsicht. Im Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit zum Kultusministerium. 2016 wanderte die Zuständigkeit weiter in die Staatskanzlei und zum Ministerium für Kultur. Häufiger Zuständigkeitswechsel ist erfahrungsgemäß nachteilig für die Erfüllung von Überwachungsaufgaben. Die abgebende Behörde entfaltet in Bezug auf die auslaufende Zuständigkeit keine großen Aktivitäten mehr, die aufnehmende Behörde hat wenig Interesse daran, sich um Vergangenes zu kümmern. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass zu überwachende Einrichtungen jahrelang kaum kontrolliert werden. So war es auch im Fall der hier in Rede stehenden Stiftung.       Keine ausreichende Prüfung der Verwendungsnachweise       Weder das von 2007 bis 2011 zuständige Innenministerium noch das im Anschluss zuständige Kultusministerium haben bis Ende 2015 die von der Stiftung jährlich vorzulegenden Nachweise über die Verwendung der Fördermittel ausreichend geprüft. Trotzdem wurden regelmäßig weitere Fördermittel an die Stiftung ausgereicht. Diese waren beträchtlich, sie beliefen sich auf jährlich rund 2,5 Millionen Euro. Im Jahr 2015 wurde dann die Prüfung der Verwendungsnachweise auf eine nachgeordnete Behörde übertragen. Diese Behörde machte sich daran, die Verwendungsnachweise der vorangegangenen Jahre zu prüfen, was sich als sehr arbeitsaufwendig herausstellte. Dies war darin begründet, dass die von der Stiftung vorgelegten Unterlagen in großem Maße ungeordnet und unvollständig waren. Als Ergebnis der Überprüfung wurden allein für das Jahr 2007 nicht förderfähige Ausgaben in Höhe von rund 78.000 Euro festgestellt, welche zurückgezahlt werden müssen.       Rückforderungen werden nicht durchgesetzt       Die nunmehr zuständige Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur gehen davon aus, dass auch für die noch nicht abschließend überprüften Jahre 2008 bis 2014 vergleichbare Ergebnisse, also nicht förderfähige Ausgaben, zu erwarten sind. Die nicht ordnungsgemäß verwendeten Steuergelder können jedoch im Ergebnis nicht zurückgefordert werden, da die Stiftung nicht über eigene Mittel verfügt. Vielmehr wird sie ganz überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert. Die vom Land bereitgestellten Gelder sind jedoch für die Aufgabenerfüllung der Stiftung bestimmt. Eine Rückzahlung würde mithin zu Lasten der Aufgabenwahrnehmung gehen. Die öffentliche Hand verzichtet in derartigen Fällen darauf, ihre Rückforderungsansprüche durchzusetzen. Eine sehr unbefriedigende Situation!       Strikte Überwachung der Stiftung in Zukunft       Im vorliegenden Zusammenhang haben sich die zuständigen Stellen des Landes um die Verwendung der Fördermittel über Jahre hinweg nicht gekümmert und auch die Stiftungsaufsicht nicht wirksam ausgeübt. Da das Land die Stiftung auch weiterhin fördern will, ist es zwingend erforderlich, dass die ordnungsgemäße Verwendung der bewilligten Fördermittel für die Zukunft sichergestellt wird. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Mittelverwendung strikt überwachen und die Stiftungsaufsicht aktiv ausüben müssen. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass dies auch tatsächlich geschieht, sagt mit Nachdruck Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  23.03.2019
Was Chefärzte an einer Universitätsklinik verdienen
Den Universitätskliniken in Deutschland geht es finanziell nicht gut. Viele von ihnen erwirtschaften Jahr für Jahr Defizite in Millionenhöhe, die dann von ihren Trägern, den Bundesländern, aus dem Steuersäckel ausgeglichen werden müssen. Die für die Uni-Kliniken Verantwortlichen sind bemüht, die finanzielle Situation ihrer Häuser zu verbessern. Dabei gerät auch die zum Teil sehr üppige Vergütung für das Management und das ärztliche Personal ins Blickfeld. Die Universitätskliniken sind zum einen für die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses und für die medizinische Forschung zuständig. Für diese Aufgaben erhalten sie Geld vom jeweiligen Bundesland. Zum anderen sind die Universitätskliniken in der Krankenversorgung tätig, was von den Krankenkassen finanziert wird. In der Fachwelt besteht Einigkeit, dass das derzeitige Finanzierungssystem den besonderen Belastungen der Universitätskliniken nicht genügend Rechnung trägt.  Als Zentren der Spitzenmedizin sollen sie neue Methoden und Erkenntnisse in Bezug auf die Diagnose und Therapie von Krankheiten entwickeln. Ferner sind sie Zentren der Maximalversorgung, in denen die medizinisch schwersten und komplexesten Fälle behandelt werden. Die in diesem Zusammenhang entstehenden, zum Teil extrem hohen Kosten werden nicht ausreichend refinanziert.  Zahlen eines Klinikums wurden bekannt       Unter dem Druck ihrer knappen Kassen haben viele Universitätskliniken in den letzten Jahren in großem Umfang Stellen für Pflegepersonal abgebaut mit dem Ziel, die Kosten zu senken. Die Kosten für das ärztliche Personal sind hingegen gestiegen und tragen zu den Defiziten der Universitätskliniken bei.  Inzwischen geht man vielerorts dazu über, die Vergütung der Vorstandsebene sowie der leitenden Ärzte auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Von einem großen Universitätsklinikum im norddeutschen Raum wurden hierzu vor kurzem Einzelheiten bekannt, welche einen tiefen Einblick in das Ringen um mehr Wirtschaftlichkeit bei dieser Einrichtung gewähren.       Die Vergütung des Klinik-Vorstandes ist besonders hoch       Bei diesem Klinikum belief sich die Gesamtvergütung des 3-köpfigen Vorstands im Jahr 2016 auf rund 1,2 Millionen Euro. Kritiker haben bemängelt, dass sich das Universitätsklinikum im Vergleich mit anderen Uni-Kliniken einen der teuersten Vorstände Deutschland leiste. Bei dem Klinikum handele es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Vorstand trage kein wirtschaftliches Risiko, die Gewährträgerhaftung liege bei dem betreffenden Bundesland. Die Höhe der derzeitigen Vergütung passe weder zur Finanzsituation des Klinikums noch zu der des Bundeslandes.  Nach Ansicht der Kritiker sollte sich der Aufsichtsrat bei künftigen Vergütungsverhandlungen an den Durchschnittsvergütungen der Vorstände der Universitätskliniken orientieren. Man kann nur hoffen, dass diese Sicht der Dinge in Zukunft auch tatsächlich durchgesetzt wird.       Die Zielvorgaben waren einfach zu erreichen       Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus festen sowie aus variablen Bestandteilen. Mit den variablen Vergütungsbestandteilen wird das Ziel verfolgt, einen Anreiz zur Erreichung der von dem betreffenden Bundesland vorgegebenen wirtschaftlichen Ziele zu setzen. Mehrere Jahre lang vereinbarte der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums mit den Vorstandsmitgliedern jedoch lediglich, dass die in den Wirtschaftsplänen vorgesehenen Jahresergebnisse erreicht werden mussten, um die variable Vergütung in voller Höhe zu erhalten.  Das Einhalten des Wirtschaftsplans wird jedoch bereits durch die Grundvergütung abgegolten. Erst in den letzten Jahren wurden nach und nach individuell zu erreichende Ziele mit den Vorstandsmitgliedern abgeschlossen. Damit gelingt es dem Aufsichtsrat zunehmend, Zielvorgaben für den Vorstand zu etablieren, die sich positiv auf die wirtschaftliche Situation des Klinikums auswirken.       Hohe Vergütungen müssen vom Aufsichtsrat genehmigt werden       Mit Klinikdirektoren und Sektionsleitern schließt das Universitätsklinikum jeweils einen außertariflichen Arbeitsvertrag ab. Oberärzte erhalten neben dem tariflichen Arbeitsvertrag häufig Zusatzverträge. Sie bekommen eine Zusatzvergütung für Tätigkeiten, die über die tariflich vergüteten Tätigkeiten hinausgehen. Der hohe wirtschaftliche Druck, der auf dem Klinikum lastet, hat vor einiger Zeit zu Veränderungen bei den Verträgen mit ärztlichen Mitarbeitern geführt. Im Jahr 2014 hat der Aufsichtsrat Gehaltsgrenzen für ärztliche Mitarbeiter vorgegeben. Seitdem müssen Verträge, die eine Gesamtvergütung von 300.000 Euro pro Jahr übersteigen, dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.       Chefärzte dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 200.000 Euro verdienen       Um weitere Einsparungen zu erzielen, ergänzte der Aufsichtsrat seine Vorgaben durch entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Vorstand. Seit 2014 sind Teile der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder von der Einhaltung einer Durchschnittsvergütung bei neu abzuschließenden Chefarztverträgen von 200.000 Euro pro Jahr abhängig.  Auch mit dieser neu vorgegebenen Grenze ist es dem Universitätsklinikum gelungen, offene Chefarzt-Stellen zu besetzen. Es zeigt sich, dass auch beim ärztlichen Personal überzogene Gehaltsforderungen nicht akzeptiert werden müssen. Zumal der immer behauptete Wettbewerb um die fähigsten Mitarbeiter, liebe Leserinnen und Leser, ganz überwiegend zwischen öffentlich finanzierten Krankenhäusern und Universitätskliniken stattfindet. Die müssen sich nicht wechselseitig die Preise hochtreiben, sagt mit Nachdruck  Ihr Gotthilf Steuerzahler Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.  17.11.2018