Arbeitsgruppe des privaten Sektors empfiehlt rechtlichen Aktionsplan für Übergang von EONIA auf €STR
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, 17.07.2019, 13:40 Uhr
Die Arbeitsgruppe des privaten Sektors zu risikofreien Euro-Zinssätzen hat heute eine Reihe von Empfehlungen zum rechtlichen Aktionsplan veröffentlicht, die den Übergang vom EONIA (Euro Overnight Index Average) zum €STR (Euro Short-Term Rate) regeln. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Arbeitsgruppe unter anderem für alle Produkte und Zwecke die Verwendung des €STR zuzüglich eines festen Spread (Zinsaufschlags) in Höhe von 8,5 Basispunkten als Ersatzzinssatz für den EONIA.