Schnellerer Weg aus den Schulden
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, 01.07.2020, 12:45 Uhr
Künftig sollen überschuldete Unternehmen und Verbraucher bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen können. Voraussetzung dafür ist nicht mehr die Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger sowie die Begleichung von Verfahrenskosten. Das hat die Bundesregierung heute beschlossen.