Die Angst der Lobbyisten vor der Minderheitsregierung
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, 26.11.2017, 12:04 Uhr
Bislang läuft es so: Ein Lobbyist „überzeugt“ einen hochrangigen Abgeordneten/Parteifunktionär, dass die Interessen seines Auftraggebers auch die seinen sind. Nachdem der Abgeordnete über sein Netzwerk die Fraktionsspitze eingebunden hat, wird über den Fraktionszwang zu Gunsten der Interessen des Lobbyisten zuverlässig „abgestimmt“. Mit einer Minderheitsregierung und grundgesetzkonformem Verbot des Fraktionszwangs geht das nicht mehr so einfach. Weiter lesen