EZB ändert Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik

von , 28.09.2020, 15:38 Uhr

Besicherte marktfähige Vermögenswerte, mit Ausnahme von forderungsbesicherten Wertpapieren, gesetzlich geregelten gedeckten Schuldverschreibungen und Multi-cédulas, werden von der EZB nicht länger als Sicherheiten akzeptiert. Antragsverfahren und Zulassungskriterien für externe Ratingagenturen präzisiert. Änderungen bei der Behandlung von Verstößen in Bezug auf Eigenkapitalanforderungen und Meldung von Kapitalquoten.

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