Gravierende Fehler führten in Dänemark zur vorübergehenden Aussetzung des VerfahrensBeweisführung mit Hilfe der Funkzellenabfrage gerät ins Wanken

von , 12.09.2019, 14:43 Uhr

Allgemein
Mit der Funkzellenabfrage und -auswertung wird "bewiesen", dass sich ein aktives Mobiltelefon (und damit auch sein Besitzer) zu einem bestimmten Zeitpunkt im Gebiet einer bestimmten Mobilfunkzelle befand. Ein solcher Beweis gilt bisher als kaum angreifbar. In Dänemark wurden nun gravierende Fehler bei der Konversion und Auswertung der Funkzellen-Rohdaten gefunden. Mit der Folge, dass 32 Leute auf freien Fuß gesetzt wurden, die Beweisführung mittel Funkzellendaten für vierzig aktuelle Verfahren vorübergehend ausgesetzt und 10.700 Fälle seit 2012 rückwirkend...

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