Riesterrente – Schuldfrage ist nicht entscheidend zu Unrecht kasssierter Zulage

von , 18.09.2019, 06:14 Uhr

Sie haben für Ihren Riestervertrag die staatlichen Zulagen kassiert, aber waren eigentlich gar nicht zulagenberechtigt? Doch das haben nicht Sie zu verschulden, sondern der Anbieter Ihres Riester-Vertrags? Egal, die Zulagenstelle darf das Geld trotzdem zurückfordern, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Auf ein Verschulden des Zulagenempfängers kommt es nicht an, sofern er oder sie irrtümlicherweise Riesterförderung bekommen hat, urteilt der Bundesfinanzhof (BFH) (Urteil vom 9. Juli 2019 – Az.: X R 35/17). Die Zentrale Zulagenstelle für...

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