„Verfügungsmacht“ – Bargeld, Buchgeld und freie Verfügbarkeit

von , 30.10.2020, 04:25 Uhr

„Verfügungsmacht“ oder „Verfügungsbefugnis“ sind juristische Begriffe, die im Hinblick auf die Diskussionen um Bargeld und Buchgeld eine hohe Bedeutung haben. Dabei geht es auch um die Wahlfreiheit der Bürger.

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