Kaum genutzte, aber teure Informationsangebote von Bundesbehörden

von , 01.02.2020, 18:32 Uhr

Manche Behörden wollen modern sein und stellen den Bürgern heutzutage Informationen mit Hilfe von Apps zur Verfügung, die auf das Handy heruntergeladen werden können. Apps sind kleine Programme, die auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets laufen. Beschaffung und Bereitstellung derartiger Apps ist nicht gerade billig. Wenn Behörden Informationen auf diesem Weg anbieten, muss hierfür eine entsprechende Nachfrage bestehen. Daran mangelt es jedoch nicht selten. 

Wie jüngst bekannt wurde, gaben sechs Bundesbehörden für 18 Apps insgesamt rund 5 Millionen Euro aus, ohne nachgewiesen zu haben, dass die Apps auch notwendig waren. Die Behörden kontrollierten die Nutzung ihres Informationsangebots nicht. Mit den Apps wollten sie über Sachthemen aus ihrem jeweiligen Aufgabenbereich informieren, z. B. mit der App „Waldfibel“ über die deutschen Wälder oder mit der App „Wissen wappnet“ über Verbraucherrechte.

Die App „Behördenwegweiser“ gibt Auskunft über Behörden und Formalitäten, die bei Unternehmensgründungen bedeutsam sind. Von den ausgegebenen rund 5 Millionen Euro entfielen 2,3 Millionen auf die Beschaffung der Apps und 2,6 Millionen Euro auf Betrieb (Support, Wartung, Updates) und Werbung. 

Lösungsalternativen müssen verglichen werden      

Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen dürfen Bundesbehörden Ausgaben nur leisten, wenn diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Vor jeder Beschaffung müssen sie zudem die Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Maßnahme angemessen untersuchen. Hierzu müssen sie die angestrebten Ziele konkretisieren und sämtliche Lösungsalternativen prüfen, mit denen sie diese Ziele erreichen können. Sie haben alle mit der jeweiligen Alternative verbundenen Einnahmen und Ausgaben (auch die künftigen) einzubeziehen. Außerdem sind die Behörden verpflichtet, zu gegebener Zeit den Erfolg der Maßnahme zu kontrollieren. Dabei haben sie festzustellen, ob und inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden.      

Ein Mehrwert von App-Angeboten war nicht ersichtlich      

Die hier in Rede stehenden Bundesbehörden konnten nicht darlegen, warum die jeweilige App zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig war. Mehrfach führten sie lediglich aus, dass es sich um ein wünschenswertes, zeitgemäßes Angebot handele. Eine der Behörden verfügte bereits über eine inhaltsgleiche Webversion, die auch für Mobiltelefone und Tablets geeignet war. Welchen Mehrwert eine App haben sollte, war nicht ersichtlich. Unterlagen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen fehlten ganz oder entsprachen nicht den haushaltsrechtlichen Vorgaben. Insbesondere fehlten Ausführungen zu Lösungsalternativen. Keine der Behörden kontrollierte die Nutzung ihrer App durch die Bürger.      

Erwarten die Bürger tatsächlich solche Angebote?      

Die beteiligten Behörden sind der Auffassung, die Anschaffung derartiger Apps sei ein notwendiger und sinnvoller Teil ihrer Aufgabenerfüllung. Solche Software habe einen hohen Mehrwert bei gleichzeitig hohem Komfort für die Nutzer. Die Mehrzahl der Bürger kommuniziere alltäglich über Smartphones und nutze dabei Apps. Daher erwarteten sie, dass auch Behörden relevante Informationen ähnlich einfach und komfortabel zur Verfügung stellten. Traditionelle, zum Beispiel papiergebundene Alternativen könnten einen solchen Service nicht leisten. Auch das für die Aufsicht über die sechs Behörden zuständige Innenministerium vertrat die Ansicht, die Apps seien für die Aufgabenerfüllung der Behörden notwendig und hätten einen Mehrwert.      

Bei geringer Nutzung müssen Angebote beendet werden     

Richtigerweise hätten die Behörden zunächst prüfen müssen, ob die jeweilige App als zusätzliches Informationsangebot wirklich notwendig war. Lässt sich ein entsprechender Bedarf bejahen, hätten sich die Behörden um eine wirtschaftliche Lösung bemühen müssen. Schließlich hätten sie eine Erfolgskontrolle durchführen müssen, also die Nutzung des App-Angebots feststellen müssen. Bei unzureichender Nutzung hätten sie ggf. ihr App-Angebot beenden müssen. Nur weil ein Angebot ganz nett ist, rechtfertigt das noch lange nicht die im vorliegenden Fall doch recht erheblichen Ausgaben. Es handelt sich bei solchen Spielereien schlicht und ergreifend um eine Verschwendung von Steuergeldern, liebe Leserinnen und Leser, meint verdrossen

Ihr
Gotthilf Steuerzahler

www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler