Polizistinnen und Polizisten sichern unsere Freiheit

von , 30.11.2020, 00:14 Uhr

Nach dem Grundgesetz sind für Polizeiangelegenheiten grundsätzlich die Länder zuständig. Daher hat im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland jedes der 16 Länder seine eigene Polizei, deren Befugnisse in 16 unterschiedlichen Polizeigesetzen geregelt sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den verschiedenen Polizeibehörden.

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