Upload-Filter & Artikel 13: Warum die Bundesregierung vom Koalitionsvertrag abweicht

von , 25.02.2019, 11:59 Uhr

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018 steht es auf Seite 49 klasklar und unmissverständlich: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern
hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Die Daten-Souveränität werden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken."

Trotz dieser Vereinbarung, hat sich in den letzten Tagen eine erstaunliche Wendung vollzogen. Merkel will den Uploadfilter gar nicht mehr stoppen, sondern verteidigt ihn inzwischen sogar: "Regeln aus der realen Welt auch in der digitalen Welt" […] "Und diesen Kampf müssen wir weiter austragen.". Und das trotz Widerständen aus der SPD und auch aus der eigenen Partei.

Katarina Barley (SPD) als Bundesjustizministerin twitterte nach der Entscheidung am 20. Februar 2019 im EU-Ministerrat: "Regierungsintern habe ich mich für eine Streichung eingesetzt – trotz großer Bedenken ist Artikel 13 leider Teil der Urheberrechtsrichtlinie geblieben. Es geht weiter darum, Künstler fair zu vergüten und die Meinungsfreiheit im Netz zu garantieren. #Artikel13 #Uploadfilter".

Ein kompletter Richtungswechsel also. Der Koalitionsvertrag spielt offenbar keine Rolle mehr. Warum das so ist, hat Regierungssprecher Steffen Seibert am 22. Januar 2019 auf der Bundespressekonferenz gegenüber Tilo Jung erklärt. Währenddessen hat sich die Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht einmal die Mühe gemacht die ablehnende Haltung von Katharina Barley ordentlich zu erläutern … Hält die Große Koalition Upload-Filter doch nicht mehr für "unverhältnismäßig"?

Video-Quelle: Tilo Jung

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