Wenig Klimaschutz bei vom Staat geförderten Baumaßnahmen

von , 28.03.2020, 16:44 Uhr

In Deutschland rangiert der Klimaschutz seit geraumer Zeit ganz oben auf der politischen Prioritätenliste. Der Bund hat Ende 2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz verabschiedet, das den Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels und die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sicherstellen soll. Mehrere Bundesländer hatten für ihren Zuständigkeitsbereich schon Jahre zuvor eigene Klimaschutzgesetze in Kraft gesetzt. 

Doch nicht immer werden die mit diesen Gesetzen verfolgten Ziele auch tatsächlich erreicht. Dies belegt beispielhaft eine Untersuchung aus einem süddeutschen Bundesland, in der es um Klimaschutz bei mit Zuschüssen des Landes geförderten Baumaßnahmen von Kommunen geht. Schon im Jahr 2014 war in dem Bundesland ein Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Kraft getreten. Danach sollte die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in dem Bundesland bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Bis 2050 wird Klimaneutralität angestrebt.

Den Behörden des Landes sowie den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wurde beim Klimaschutz eine allgemeine Vorbildfunktion zugewiesen. Ferner wurde festgelegt, dass die Förderprogramme des Landes für den Hochbau den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen sollen. 

Die Bauplanungen berücksichtigten Aspekte der Nachhaltigkeit häufig nicht   

In der erwähnten Studie wurde zunächst untersucht, ob sich die Planungen von geförderten Hochbaumaßnahmen seit dem Inkrafttreten des Landesklimaschutzgesetzes im Hinblick auf nachhaltiges Bauen und Klimaschutz verbessert haben und die geförderten Kommunen ihrer Vorbildfunktion gerecht wurden. Im Ergebnis war vielfach festzustellen, dass die Instrumente des nachhaltigen Bauens, wie Lebenszykluskostenberechnungen, flächeneffizientes Bauen oder die Ökobilanzierung von Baustoffen bei den Planungen oftmals nicht oder nicht hinreichend genutzt wurden.      

Die mit Landesmitteln geförderten Hochbaumaßnahmen wurden näher betrachtet      

In einem weiteren Schritt wurde untersucht, in welchem Umfang Fragen des Klimaschutzes bei Hochbaumaßnahmen vor und nach Inkrafttreten des Landesklimaschutzgesetzes berücksichtigt worden sind. Zu diesem Zweck wurden 147 in den Jahren 2010 bis 2019 mit Landesmitteln geförderte Hochbaumaßnahmen näher betrachtet. Im Wesentlichen handelte es sich um Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen, teilweise in Verbindung mit Sanierungen und Modernisierungen, von Dienstgebäuden kommunaler Gebietskörperschaften, um Kindertagesstätten, Schulen oder Gebäude mit kulturellen Nutzungen. Die Kosten der einzelnen Maßnahmen lagen zwischen 1 Million und 39 Millionen Euro.      

Kaum Wirkungen des Landesklimagesetzes feststellbar      

Die Auswertung führte zu folgenden Ergebnissen: Vor Inkrafttreten des Landesklimaschutzgesetzes hatten 18 von 60 Baumaßnahmen (30 Prozent) einen höheren als den gesetzlich geforderten energetischen Standard. Nach dem Inkrafttreten des Landesklimaschutzgesetzes wiesen lediglich 13 von 87 Baumaßnahmen (15 Prozent) einen energetischen Standard aus, der die Vorgaben überschritt. Gebäudebewertungen nach einem Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen wurden nicht durchgeführt oder waren anhand der vorgelegten Bauunterlagen nicht feststellbar. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Bestimmungen des Landesklimaschutzgesetzes bisher nicht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wirkung entfaltet hätten.      

Die Vorgaben des Landesklimagesetzes sollen konkretisiert werden      

Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens hätten im Ergebnis zu wenig Beachtung gefunden. Auch seien die kommunalen Zuschussempfänger ihrer Vorbildfunktion im Hinblick auf die Verbesserung des Klimaschutzes nicht hinreichend gerecht geworden. Laut der Untersuchung liegt dies zum Teil in fehlenden Regelungen begründet, welche die Grundsätze des Klimaschutzgesetzes handhabbar machen. Das für den Baubereich zuständige Ministerium des Bundeslandes hat erklärt, dass für die Zukunft entsprechende Erlasse ergehen werden, um die Einhaltung der Klimaschutzziele und die Beachtung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens bei geförderten Baumaßnahmen sicherzustellen.      

Der Klimaschutz und die derzeitige reale Krise      

Die Ergebnisse der Untersuchung belegen, wie schwer es den betroffenen Dienststellen fällt, den von der Politik gewünschten Klimaschutz in die Tat umzusetzen. Momentan hat unser Land allerdings ganz andere Probleme. Ob sich der Meeresspiegel in den nächsten hundert Jahren um einen Meter erhöhen wird, ist nicht mehr die vorrangige Sorge der deutschen Bevölkerung. Wir sind besser beraten, liebe Leserinnen und Leser, erst einmal die derzeitige reale Krise zu bewältigen, ehe wir uns wieder Gedanken über weit in der Zukunft liegende Entwicklungen machen, sagt gelassen

Ihr

Gotthilf Steuerzahler

www.krisensicherinvestieren.com

Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler