Zu viele Unfallkassen in einem Bundesland

von , 11.08.2021, 14:16 Uhr

In allen Bundesländern gibt es einen oder mehrere Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, auch Unfallkassen genannt. In diesen Unfallkassen sind u.a. die Arbeiter und Angestellten des betreffenden Landes und seiner Kommunen versichert, ferner ehrenamtlich Tätige und andere Personen, die für die Allgemeinheit tätig werden. Darüber hinaus sind die Unfallkassen Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung, die sich auch auf Kindergartenkinder und Studenten erstreckt. Alle diese Personengruppen sind kraft Gesetzes gegen Unfälle bei der Arbeit, in der Schule usw. oder auf dem Weg dorthin versichert. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei.

Im Normalfall existiert in jedem Bundesland nur ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. In einigen Bundesländern gibt es allerdings für den Bereich der Feuerwehr eine weitere Unfallkasse, welche gewöhnlich übergreifend für mehrere Länder zuständig ist.

Ein Bundesland stellt jedoch die große Ausnahme dar. Dort bestehen nicht weniger als fünf Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: Einmal die Landesunfallkasse, ferner drei Gemeinde-Unfallversicherungsverbände mit regionaler Zuständigkeit sowie eine Feuerwehr-Unfallkasse. Die genannten Einrichtungen werden maßgeblich aus den Beiträgen der Kommunen und des Landes sowie von Unternehmen der öffentlichen Hand finanziert.

Das Sozialgesetzbuch ordnete eine Neuorganisation an      

In den meisten Bundesländern wurde bereits vor Jahren die früher auch dort bestehende Vielzahl der Unfallversicherungsträger reduziert, die Unfallkassen haben sich zusammengeschlossen. Diese Konzentration entspricht dem Leitbild des Sozialgesetzbuchs für die Gesetzliche Unfallversicherung. Im Sozialgesetzbuch schrieb seinerzeit eine Norm den Selbstverwaltungsorganen der Unfallversicherungsträger vor, bis Ende 2008 Konzepte für eine Neuorganisation vorzulegen. Hiernach waren umfassend die Möglichkeiten der Reduzierung auf eine Unfallkasse je Land zu prüfen. Ziel war es, die Verwaltungskosten der Unfallversicherungsträger zu senken. Zeitweise erwog der Gesetzgeber sogar, die Reduktion auf einen Unfallversicherungsträger pro Land anzuordnen.   

Das Landessozialministerium ordnete seinerzeit keinen Zusammenschluss an      

In dem hier in Rede stehenden Bundesland tat sich in der fraglichen Zeit trotz des gesetzlichen Auftrags zur Neuorganisation nicht viel. Das zuständige Sozialministerium des Landes diskutierte eine Zusammenfassung zwar intensiv mit den Versicherungsträgern, konnte sich gegen deren ablehnende Haltung aber nicht durchsetzen. Dabei hätte das Sozialministerium nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs die Unfallversicherungsträger sogar ohne deren Einvernehmen zusammenschließen können.      

Die Existenz kleinster Unfallkassen lässt sich nicht länger rechtfertigen      

Vier der fünf hier in Rede stehenden Unfallversicherungsträger gehören gemessen an der Zahl der Versicherten im Bundesvergleich zu den kleinen Unfallkassen. Nur die Selbstverwaltungskosten des größten der fünf Unfallkassen bewegen sich in der Nähe des Bundesdurchschnitts; die Selbstverwaltungskosten der anderen vier Unfallkassen liegen jeweils deutlich darüber. Eine Zusammenfassung würde diese Kosten natürlich reduzieren. Vor dem geschilderten Hintergrund lässt sich die Existenz kleinster Unfallversicherungsträger aus Gründen regionaler Tradition nicht länger rechtfertigen. Allenfalls die Feuerwehr-Unfallkasse könnte wegen des besonderen Versichertenkreises als selbständige Einrichtung erhalten bleiben.      

Braucht jedes Bundesland eine eigene Unfallkasse?      

Das zuständige Sozialministerium hat bisher noch nicht zu erkennen gegeben, dass es einen Zusammenschluss der Unfallkassen vorantreiben wird. Es will jedoch den Verwaltungsaufwand sowie den Personalbedarf überprüfen und somit auf mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei den Unfallkassen hinwirken.

Allerdings könnte man noch deutlich weitergehen und die Frage aufwerfen, ob denn wirklich jedes Bundesland eine eigene Unfallkasse haben muss. Denn alle nehmen ja im Wesentlichen dieselben Aufgaben wahr, länderspezifische Unterschiede bestehen kaum. Dann könnte man durchaus über Zusammenlegungen auch über die Grenzen der Bundesländer hinaus nachdenken. Aber vielleicht müssen die Sparzwänge auch in diesem Bereich größer werden, liebe Leserinnen und Leser, damit solche naheliegenden Überlegungen Gehör finden, sagt mit einem Anflug von Resignation

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler