Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will missbräuchliche Abmahnungen, die nur zur Gebührenerzielung ausgesprochen werden, eindämmen. Ein neues Gesetz soll unseriösen Vereinen und bestimmten Anwälten das Handwerk legen.
Quelle: Kanzlei WBS