Kindergeldzahlungen ins Ausland

von , 20.02.2019, 14:30 Uhr

Im Januar dieses Jahres zahlte die Bundesrepublik Deutschland an rund 9,4 Millionen berechtigte Eltern Kindergeld. Davon waren etwa 7,7 Millionen Deutsche oder sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Die restlichen 1,7 Millionen Berechtigten verfügen über ausländische Staatsbürgerschaften, die sich zum größten Teil auf 43 Länder erstrecken.

Mehr als 430000 Kindergeldbezieher sind Bürger „übriger Staaten“, die nicht näher bezeichnet werden. Insgesamt geht es um 15,5 Millionen Kinder, von denen 288000 nicht in Deutschland leben. Die Höhe des Kindergeldes für Kinder, die nicht in Deutschland leben, richtet sich nach deren Aufenthaltsstaat. Ist der Aufenthalt in einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Liechtenstein und Island) oder der Schweiz gegeben, steht das deutsche Kindergeld in voller Höhe zu.

Lebt ein Kind in der Türkei, besteht immer dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn die antrag s tellende Person in Deutschland Arbeitnehmer im Sinne des deutsch-türkischen Abkommens über soziale Sicherheit ist. Das dann gezahlte Kindergeld ist allerdings weitaus geringer und reicht von 5,11 €/Monat für das erste Kind bis zu 35,79 €/mtl. für das fünfte oder jedes weitere Kind.

Für türkische Verhältnisse ist dies viel Geld, denn es gibt dort keine dem deutschen Kindergeld entsprechenden Familienleistungen. Sollte das Land zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich Mitglied der Europäischen Union werden, würden sich die Kindergeld-Zahlungen aus Deutschland zudem schlagartig um ein Vielfaches erhöhen, was ein in der offiziellen Beitritts-Debatte bisher kaum berücksichtigter Aspekt ist. (tb)


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