Staatsanwaltschaften: Sichergestellte Betäubungsmittel werden in Plastiksäcken verwahrt

von , 20.06.2020, 11:12 Uhr

Viele Staatsanwaltschaften geben sich keine besondere Mühe bei der Verwahrung von sichergestellten Gegenständen, sogenannten Asservaten. Dies belegen die Ergebnisse einer gutachtlichen Untersuchung, in die alle Staatsanwaltschaften eines größeren Bundeslandes einbezogen worden waren. So haben die Staatsanwaltschaften Betäubungsmittel häufig in unversiegelten Behältnissen verwahrt. Weiterhin entstanden bei beschlagnahmten Kraftfahrzeugen hohe Standkosten, die vermeidbar gewesen wären. Das Justizministerium des betreffenden Bundeslandes will die Empfehlungen des Gutachters aufgreifen und Verbesserungen in Kraft setzen.

Asservate sind Beweismittel, die bei den Staatsanwaltschaften in Strafsachen oder Bußgeldsachen verwahrt werden. Es handelt sich insbesondere um Fahrzeuge, elektronische Geräte, Betäubungsmittel und Waffen. Asservate werden überwiegend von Polizeibehörden sichergestellt und den Staatsanwaltschaften als Beweismittel übergeben.

Bei den neun Staatsanwaltschaften des hier in Rede stehenden Bundeslandes und deren Zweigstellen werden nach Schätzungen des Gutachters jährlich rund 150.000 Gegenstände neu asserviert. Mitunter werden diese Asservate aus strafverfahrensrechtlichen Gründen über einen langen Zeitraum – teilweise 20 Jahre und mehr – in besonders gesicherten Räumen aufbewahrt. Die Behandlung der Asservate in den Staatsanwaltschaften ist in einer Geschäftsanweisung geregelt. 

Ungesicherte Aufbewahrung von Betäubungsmitteln      

Beschlagnahmte Betäubungsmittel werden durch Polizeibehörden den Staatsanwaltschaften zur Asservierung übergeben. Nach den im Rahmen der Untersuchung getroffenen Feststellungen lagerten die Staatsanwaltschaften die Betäubungsmittel vielfach in Umschlägen, in Plastiksäcken oder in Kunststoffbehältern. Die Verpackungen waren überwiegend weder versiegelt noch verplombt, teilweise waren die Plastiksäcke beschädigt. Das derzeitige Lagerverfahren ermöglicht keine Kontrolle über den Bestand. Eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln kann nicht ausgeschlossen werden. Als Ergebnis der Untersuchung hat der Gutachter empfohlen, Betäubungsmittel nur in versiegelten Verpackungen wie Gefäßen oder Boxen anzunehmen und gesichert vor unbefugter Entnahme zu lagern.      

Kleinstmengen sollten bei der Polizei verbleiben      

Die Staatsanwaltschaften nehmen von den Polizeibehörden in großem Umfang Kleinstmengen an Betäubungsmitteln an. Beispielsweise nahm die Staatsanwaltschaft einer Großstadt jährlich mehr als 13.000 Kleinstmengen entgegen und bewahrte sie bis zur Vernichtung in offenen Plastiksäcken auf. Eine andere Staatsanwaltschaft lagerte jährlich rund 6.000 Kleinstmengen in unverschlossenen Aufbewahrungstonnen. Der Gutachter hat vorgeschlagen, die Asservierung von Kleinstmengen an Betäubungsmitteln bei den Staatsanwaltschaften aufzugeben. Die Betäubungsmittel sollten bei der Polizei verbleiben und unmittelbar durch sie vernichtet werden, sofern die Staatsanwaltschaft die betreffenden Ermittlungsverfahren einstellt (wegen geringer Schuld usw.), was in der Praxis häufig der Fall ist.      

Unwirtschaftliche Verwahrung von Kraftfahrzeugen      

Neben Betäubungsmitteln und Waffen werden insbesondere elektronische Geräte und Fahrzeuge von Polizeibehörden beschlagnahmt. Zum Zeitpunkt der gutachtlichen Untersuchung waren in den Staatsanwaltschaften über 100 Kraftfahrzeuge asserviert. Sie wurden entweder kostenfrei auf Grundstücken der Polizei bzw. einer Justizvollzugsanstalt oder kostenpflichtig bei externen Dienstleistern wie Autohäusern, Abschleppunternehmen oder Autowerkstätten untergebracht. Dies verursachte Standkosten von bis zu 20 Euro pro Tag und Fahrzeug.

Nach den Feststellungen des Gutachters fallen die Standkosten regelmäßig der Staatskasse zur Last. Die Standkosten übersteigen teilweise den Wert eines beschlagnahmten Fahrzeugs deutlich. In solchen Fällen haben die Staatsanwaltschaften die Möglichkeit, die Notveräußerung eines asservierten Fahrzeugs anzuordnen und das Fahrzeug zu verwerten. Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen, wurde nur eingeschränkt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.      

Die Justiz will den Empfehlungen des Gutachters folgen   

Das Justizministerium des betreffenden Bundeslandes hat mitgeteilt, zwischenzeitlich seien detaillierte Regelungen zum Umgang und zur Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in Kraft gesetzt worden. Die Empfehlung des Gutachters, Kleinstmengen von Betäubungsmitteln nicht an die Staatsanwaltschaften zu übergeben, sondern unmittelbar durch die Polizei zu vernichten, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren eingestellt habe, werde als sachgerecht angesehen.

Sichergestellte Kraftfahrzeuge sollen zukünftig in verstärktem Umfang versteigert oder verschrottet werden. Die vom Justizministerium bereits umgesetzten oder angekündigten Maßnahmen, insbesondere die detaillierten Regelungen zur Asservatenbehandlung, sind zu begrüßen. Sie werden sicherlich dazu führen, liebe Leserinnen und Leser, dass unnötige Aufwände bei den Staatsanwaltschaften entfallen, sagt zustimmend

Gotthilf Steuerzahler

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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler