Volkswagen und der Bundesgerichtshof

von , 08.03.2019, 11:08 Uhr

Die kürzlichen Anmerkungen des Bundesgerichtshofs „in Sachen Volkswagen“ lösten bei manchen unserer Leser einige Verwirrung aus. Wir gestatten uns deshalb, mit den folgenden Zeilen zur Klärung beizutragen. Eine Aussage zur gegebenen oder vielleicht doch nicht gegebenen „Diesel-Problematik“ an sich soll damit nicht verbunden sein. Tatsache ist, daß sich auch in Deutschland Volkswagen-Händler und das Werk selbst Tausenden Klagen enttäuschter Kunden gegenübergestellt sehen, die – unjuristisch und knapp formuliert – entweder ihren Wagen zurückgeben möchten oder zumindest einen offenbar erlittenen Wertverlust ersetzt haben wollen.

In allen diesen Verfahren, die in der Regel vor dem zuständigen Landgericht beginnen, beantragte man seitens Volkswagen, die Klage abzuweisen. Sollte ein abgewiesener Kläger dann vor das Oberlandesgericht ziehen (oder sollte Volkswagen unterlegen sein und ebenfalls diesen Schritt gehen), sorgten die VW-Juristen bis jetzt in so gut wie allen Fällen dafür, daß es zu keinem Urteilsspruch kam – man bot den Kunden dann einen großzügigen Vergleich an. Volkswagen gelang es bisher auf diese Weise, für das Werk eventuell ungünstige Urteilssprüche höherer Gerichte zu vermeiden, die dann auch für die unteren Instanzen eine wegweisende Wirkung hätten.

In zumindest einem bisher bekannten Fall gelang dies VW jedoch nicht und der Fall wurde – vom Oberlandesgericht entschieden – dem Bundesgerichtshof zur Revision vorgelegt. Nun schlug wieder die Stunde der „VW-Mediatoren“ und es kam tatsächlich noch vor der BGH-Entscheidung zu einem Vergleich. Das Verfahren vor dem BGH war damit erledigt. Doch das wollten dessen Richter offenbar nicht auf sich sitzen lassen und sie machten nun von der ihnen grundsätzlich zustehenden Möglichkeit Gebrauch, unabhängig von einem konkreten Verfahren ihre Auffassung zu einer bestimmten Rechtsfrage darzulegen, um damit in letzter Konsequenz die Rechtsprechung der unteren Instanzen entsprechend zu präjudi zieren.

Wäre es zu einer Entscheidung des BGH gekommen, das wurde dabei klar, wäre diese eindeutig zu Gunsten des klagenden Volkswagenkunden ausgegangen! Die rechtliche Position der Volkswagen AG scheint damit erschüttert zu sein, wenngleich man dies in Wolfsburg noch für einige Zeit vehement bestreiten dürfte. VW läuft nun Gefahr, auch in Deutschland erhebliche Schadenersatzleistungen etc. zahlen zu müssen. (tb)


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