Wenn ein Ministerium sich hartnäckig gegen einen Sparvorschlag wehrt

von , 23.12.2018, 22:59 Uhr

Im politischen Alltag unserer Republik streiten sich Bund und Länder häufig um Kompetenzen und Ressourcen. Bei einer längerfristigen Betrachtung lässt sich eine Tendenz zur Konzentration von Zuständigkeiten beim Bund nicht übersehen. Der Bund hat viele Dinge an sich gezogen, ist sogar in Bereiche wie Bildung und Kultur eingedrungen, die nach der Verfassung eindeutig zur Zuständigkeit der Länder gehören. 

Es hat zwar immer wieder Bestrebungen gegeben, diesen Zentralisierungstendenzen entgegen zu wirken und die Befugnisse der Länder wieder zu stärken. Diesen Bemühungen war jedoch wenig Erfolg beschieden. Die Länder haben sich für ihren Kompetenzverlust in vielen Fällen dadurch entschädigen lassen, dass sie dem Bund in Finanzierungsfragen Zugeständnisse abgerungen haben.

Neben dem Bundesfinanzministerium sieht sich der Bundesrechnungshof als Hüter der Bundesfinanzen. Er zeigt immer wieder Zusammenhänge auf, wo der Bund den Ländern gegenüber allzu großzügig war, und versucht, eine finanzielle Entlastung des Bundes zu erreichen. Die Einsparvorschläge des Bundesrechnungshofs stoßen aber nicht immer auf Begeisterung bei den zuständigen Bundesministerien. Nicht selten werden derartige Vorschläge mit zweifelhaften Begründungen abgelehnt. So auch im nachfolgend geschilderten Fall, in welchem es um die Finanzierung der Deutschen Richterakademie geht. 

Der Bund finanziert die Richterakademie zur Hälfte      

Die Deutsche Richterakademie dient seit dem Jahr 1973 der Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten. Sie nutzt zwei Tagungsstätten, eine in Trier und eine in Wustrau im Land Brandenburg. Eine Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1993 regelt u. a., dass der Bund die Hälfte der nicht durch Einnahmen gedeckten laufenden Kosten zu tragen hat. Im Haushaltsjahr 2016 leistete das Bundesjustizministerium hierfür rund 1,9 Millionen Euro. Die andere Hälfte der Kosten teilen sich die Länder. Dem Bund stehen je nach Einzelveranstaltung zwischen 2,5 und 5,7 Prozent der Tagungsplätze zur Verfügung.      

Laut Rechnungshof sollen die Länder für ihre Richter zahlen      

Der Bundesrechnungshof hat den hälftigen Bundesanteil an der Finanzierung der Deutschen Richterakademie kritisiert. Der hohen Finanzierungsquote des Bundes stehe eine nur sehr geringe Nutzung für eigene Weiterbildungszwecke gegenüber. Auf diese Weise übernehme der Bund derzeit größtenteils die Kosten für eine Weiterbildung von Personal der Länder. Bund und Länder seien aber jeweils selbst für die Weiterbildung ihrer Bediensteten zuständig und hätten die hierfür notwendigen Kosten selbst zu tragen. Das Bundesjustizministerium solle deshalb die Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie kündigen und neu verhandeln. Ein Richtwert für den künftigen Finanzierungsanteil des Bundes könne dessen Personalanteil sein; dieser belaufe sich auf 2,2 Prozent aller deutschen Richter und Staatsanwälte.      

Das Bundesjustizministerium will weiterhin zahlen      

Die hälftige Finanzierungsquote hält das Bundesjustizministerium unabhängig vom geringen Weiterbildungsbedarf des Bundes für gerechtfertigt. Der Bund sei für die Qualität der Justiz insgesamt verantwortlich. Die Richterweiterbildung sei Teil der Rechtsprechung, die nicht nach Bundes- und Landesgerichtsbarkeit aufgeteilt werden könne. Der Bund sei für die Gesetzgebung sowie die Rechtspflege in letzter Instanz zuständig. Bei der Justiz komme überwiegend Bundesrecht zur Anwendung. Es liege im Bundesinteresse, dass das Recht durch qualifizierte Richter sowie Staatsanwälte bundeseinheitlich angewandt und ausgelegt werde. Zahlreiche Tagungen seien auch für Teilnehmer aus dem europäischen Ausland geöffnet. Die Deutsche Richterakademie diene außerdem der Darstellung der deutschen Justiz in der Welt.      

Das Justizministerium scheut die Auseinandersetzungen mit den Ländern   

Die Argumente des Bundesjustizministeriums vermögen nicht zu überzeugen. Für die fachliche Qualifizierung ihrer Richter und Staatsanwälte sind die Länder selbst verantwortlich. Zwar trifft es zu, dass die Justiz überwiegend Bundesrecht anwendet. Das Gleiche gilt aber auch für die meisten sonstigen Verwaltungsbereiche in Ländern und Kommunen. Dennoch kommt niemand auf den Gedanken, es sei Aufgabe des Bundes, diese Beschäftigte entsprechend weiterzubilden. 

Man kann nur spekulieren, weshalb das Bundesjustizministerium so verbissenes an der hohen Finanzierungslast des Bundes festhält. Möglicherweise schreckt es vor den zu erwartenden Auseinandersetzungen mit den Ländern zurück, liebe Leserinnen und Leser, wenn diese in Zukunft einen höheren Finanzierungsanteil übernehmen müssten, sagt spöttisch

Ihr
Gotthilf Steuerzahler
Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

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