Das Auto wird zum offenen Buch

von , 30.09.2020, 16:16 Uhr

Ab 1.1.2021 muß jedes neu in der Europäischen Union zugelassene Auto (PKWs und leichte Nutzfahrzeuge) mit einem sogenannten „Onboard Fuel Consumption Meter“ ausgestattet sein, das den Energieverbrauch des jeweiligen Fahrzeugs aufzeichnet. Dabei ist das Antriebssystem unerheblich. Die neue Vorschrift wird für alle gelten – für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ebenso wie für Hybride oder reine Elektroautos. Mit den so gewonnenen Daten möchte die EU-Kommission angeblich nur überprüfen, ob die von den Herstellern ermittelten und veröffentlichten Verbrauchswerte auch der Realität entsprechen.

Anonymisierung der Daten … noch

Bisher ist eine Anonymisierung dieser Daten vorgesehen und die Übermittlung an die EU-Kommission könnte bei Werkstattterminen, TÜV-Untersuchungen oder auch anläßlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle erfolgen. In einer späteren Phase – wen wundert dies eigentlich noch – dürfte es dann zu einer ständigen Übermittlung per Mobilfunk kommen.

Ein kurzer Schritt hin zu einer Überwachung des CO2-Ausstoßes

Spätestens dann wird die ganze Sache auch aus datenschutzrechtlicher Sicht „interessant“. Nach Aufhebung der Anonymisierung (was technisch problemlos möglich sein dürfte) könnte dann jederzeit registriert und ausgewertet werden, welcher Wagen gerade mit welchem Energieverbrauch unterwegs ist. Die von der EU seit einiger Zeit recht offen angestrebten eigenen Steuereinnahmen auf Basis des jeweiligen CO2-Ausstoßes wären dann problemlos zu erheben. Und mehr noch: Vielleicht würde dann auch – von radikalen „Umweltschützern“ veranlaßt – jedem Fahrzeug nur noch ein bestimmter monatlicher Energieverbrauch zugestanden. Und wenn dieses Kontingent schon vor Monatsultimo ausgeschöpft sein sollte, wäre es wohl ein Leichtes, den jeweiligen Wagen ferngesteuert bis zum Monatsende stillzulegen.

Auf diese Weise könnte die EU-Kommission dann manches vielleicht politisch nicht mehr gewünschte Lebensmodell (z.B. Wohnen auf dem Land, arbeiten in der Stadt) unmöglich machen. Es wäre ein immenser Freiheitsverlust, dem man schon heute vorbeugen sollte. Nach dem „gläsernen Bürger“ droht damit jedenfalls auch ein „gläserner Chauffeur“. . . (tb)


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