Gedanken zum Migrationsbegriff

von , 21.01.2020, 16:45 Uhr

In der öffentlichen Diskussion wird allgemein-vereinfachend immer wieder von „Migranten“ gesprochen, wenn es um Menschen geht, die aus den verschiedensten Gründen nach Deutschland zuwandern wollen. Nach der gängigen Definition wird in Deutschland als „Migrant“ bezeichnet, wer selbst – oder mindestens ein Elternteil – nicht hierzulande geboren wurde. Wer also z.B. als Deutscher eine Italienerin heiratet, die im Babyalter mit ihren Eltern nach Deutschland kam, dann haben nach dieser Definition auch die aus dieser neuen Ehe entspringenden Kinder einen „Migrationshintergrund“.

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Migrationsbegriff wird seit Jahrzehnten falsch definiert

Dies legt den Verdacht nahe, daß die zugrunde liegende Definition bewußt weit gewählt wurde, um den Anteil der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund möglichst schnell zu steigern, um einen getrennten Ausweis in allen möglichen Statistiken – vom Sozial- und Bildungsbereich bis hin zur Kriminalität – unbrauchbar zu machen.

Dies vorweggeschickt erlauben wir uns, nachstehend auf die eigentlich richtige Differenzierung der einzelnen Migrationsarten hinzuweisen. Am einfachsten und eingängigsten kann dies mit Hilfe der nachfolgend dargestellten Matrix geschehen. Es gehört offenbar zur Tragik der jüngeren deutschen Geschichte, daß hier seit einigen Jahrzehnten nicht mehr korrekt formuliert wird: (tb)

                                                                  Freiwillige Migration                    Unfreiwillige Migration

Vorübergehend                                           Wanderarbeiter                              Asylsuchender

Dauerhaft                                                   Zuwanderer                                    Flüchtling


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