Grüne und Union: Club der Ja-Sager?

von , 29.04.2021, 16:40 Uhr

Bei Union und Grünen sind die Würfel gefallen, die jeweiligen Kanzlerkandidaten stehen fest. Und nach ein paar kleineren „kosmetischen Korrekturen“ kam es parallel zu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die kritische Beobachter de facto als eine Außerkraftsetzung des im Grundgesetz festgeschriebenen föderalen Prinzips bezeichnen. Diskussionen über Randnotizen bestimmten dabei die öffentliche Wahrnehmung. So stritt man zum Beispiel – etwas zynisch betrachtet – über die Frage, ob die „nächtliche Gefährlichkeit“ des Corona-Virus‘ bereits um 21 Uhr oder erst um 22 Uhr auf ein bedenkliches Maß steigt und damit sogar „Ausgangssperren“ rechtfertigen könne.

Die Arroganz mancher Spitzenpolitiker

Hinzu kam eine inzwischen unerträgliche Arroganz mancher Spitzenpolitiker. Ein grüner Vertreter meinte sogar, ihm könne kein Bürger begründen, warum dieser abends oder nachts auf der Straße spazieren gehen müsse. Der Herr Politiker irrte wieder einmal vom Grundsatz her. Es ist in unserem Staat nicht der Bürger, der seinen abendlich-nächtlichen Ausgehwunsch zu begründen hat, sondern die Politik, die ihm dies verwehren möchte. Die Rechtfertigungspflicht liegt noch immer nicht beim Souverän, sondern bei den von ihm gewählten Volksvertretern. Volksvertreter, die dies nicht beachten oder wahrhaben wollen, verkaufen ihr Volk, verhalten sich ihm gegenüber untreu! Daran führt kein Weg vorbei.

Vielleicht machen wir, das Volk, es manchen unserer Volksvertreter aber auch viel zu leicht, indem innerhalb der letzten 13 Monate so gut wie jeder „Corona-Irrsinn“ widerspruchslos akzeptiert wurde. Die Rede ist hier von Corona-Irrsinn, weil es im Laufe der Zeit zu vielen sich krass widersprechenden Regelungen kam, die auch in Fällen einer 180°-Wende stets widerspruchslos akzeptiert wurden. An der Existenz des Virus‘ selbst und seiner potentiellen Gefahr für „vulnerable Gruppen“ soll dabei ausdrücklich nicht gezweifelt werden, um entsprechenden „Mahnungen“ vorzubeugen.

Der tägliche Bedarf bei Aldi vs. Baumärkte

Doch warum dürfen Buchläden öffnen und müssen Autohäuser ihren Verkaufsbereich weiterhin geschlossen halten? Warum dürfen die großen Discounter wie Lidl und Aldi zusätzlich zu den Waren des täglichen Bedarfs Kleidung und Handwerkszeug verkaufen, während Baumärkte und Boutiquen zwangsgeschlossen sind? Und von den Problemen der Gastronomie und der Beherbergungsbetriebe einmal ganz zu schweigen. Es sind, wenn man die Lage in Gänze betrachtet, vor allem mittelständische Betriebe, die zum Leiden verdammt wurden. Und wenn es ausnahmsweise auch einmal größere Firmen traf (z.B. Reisekonzerne oder Fluggesellschaften), dann war eine schnelle und großzügige staatliche Hilfe stets nicht weit. Zu den mit Abstand größten Profiteuren, das läßt sich schon jetzt sagen, zählen darüber hinaus die großen Online-Versandhäuser mit Amazon an der Spitze. Zwar bieten diese Branchenriesen auch mittelständischen Händlern eine Handelsplattform. Doch viele der dort aktiven Mittelständler fühlen sich dort mehr behindert und hintertrieben als – wie es eigentlich sein sollte – unterstützt!

Das Herz des Staates schlägt in uns allen

Wie so oft im Leben gehören aber auch zu diesen Mißständen immer zwei Beteiligte. Die einen, die es verzapfen und die anderen, die es mit sich geschehen lassen. Die sich vom mündigen Bürger wieder zu weitgehend willenlosen Untertanen degradieren ließen. Oder die sich trotz deutlicher Warnungen (vgl. Tz. 1 der „Vertraulichen“ der letzten Woche) nicht von rot-grünen Allmachtsphantasien abschrecken lassen. Mancher bisher erfolgreiche Mittelständler sollte deshalb vielleicht einmal den Mut aufbringen, „seinen“ Volksvertretern klar und deutlich zu sagen, unter welchen Voraussetzungen er in Zukunft überhaupt noch in der Lage sein kann, die von allen (!) Politikern nur allzu gerne entgegengenommenen Steuergelder zu erwirtschaften. Denn das Herz unseres Staates schlägt weder im Bundeskanzleramt noch in den Staatskanzleien der Länder: es schlägt in uns allen, die wir – wer weiß, wie lange noch – arbeiten und Steuern zahlen! (tb)


Die vom Verlag Arbeit und Wirtschaft seit 1951 herausgegebenen ‚Vertraulichen Mitteilungen‘ liefern Ihnen Woche für Woche ausgewählte Informationen aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage und sichern Ihnen damit den gerade in der heutigen Zeit so wichtigen Informationsvorsprung.

Besuchen Sie uns im Internet unter www.vertrauliche-mitteilungen.de

Vertrauliche Mitteilungen Logo
Vertrauliche Mitteilungen

Die „Vertraulichen Mitteilungen“ erschienen erstmalig Anfang 1951. Der Gründer und langjähriger Herausgeber war Artur Missbach (1911–1988). Die „Vertraulichen“ erscheinen heute im Verlag Arbeit und Wirtschaft mit Sitz in Büsingen. Der leitende Chefredakteur derzeit ist Thomas Brügmann. Schwerpunktthemen des Verlages sind die Publizierung von Informationen rund um die Themen Innen- und Außenpolitik, Wirtschaft sowie Geldanlage. Zusätzlich ermöglicht der Verlag mit dem Anzeigendienst KONTAKT Abonnenten die Option der gegenseitigen Kontaktaufnahme. Ein aktuelles Probeexemplar der „Vertraulichen Mitteilungen“ kann unverbindlich über die Webseite des Verlages angefordert werden.


Meistgelesene Nachrichten

24h 48h 72h 7 Tage 30 Tage 3 Mo 12 Mo 24 Mo