Nachhilfeunterricht

von , 24.04.2019, 17:17 Uhr

Das Oberlandesgericht Schleswig wies kürzlich die Rechtsbeschwerde der Eltern eines Schulkindes gegen ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf zurück. Es ging um ein Bußgeld von 50 Euro, das die Eltern zahlen sollten, weil sie ihren Sohn (7. Klasse) aus weltanschaulichen Gründen nicht an einem von einem Rendsburger Gymnasium im Rahmen des Erdkundeunterrichts anberaumten Moschee-Besuch teilnehmen ließen. Nachdem der Vorschlag der Eltern, den Schüler während der zwei Moschee-Besuch-Schulstunden in einer Parallelklasse unterrichten zu lassen, abgelehnt worden war, schickten sie das Kind am fraglichen Tag erst gar nicht zum Unterricht. Zu groß war ihre Sorge, daß der Knabe während der ersten vier Schulstunden von den Lehrern so „unter Druck gesetzt“ werden könnte, daß er dem Moschee-Besuch doch noch zustimmen könnte.

Der Rechtsanwalt der Familie bat das Oberlandesgericht nun um eine Einstellung des Verfahrens. Angesichts der gegenwärtigen Freitags-Demonstrationen, bei denen niemand an Strafen für „Schulschwänzen“ denke, weil die Schüler ja schließlich aus „politisch genehmen Gründen“ dem Unterricht fernbleiben, sei dies mehr als geboten. Das Gericht schloß sich diesen Bedenken aber nicht an und bestätigte die Strafe. Während sich Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) darin in ihrer Auffassung bestätigt sah, daß „ein Moschee-Besuch im Rahmen des Geographieunterrichts verpflichtender Unterrichtsbestandteil“ sei, gab der Rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Claus Schaffer, zu bedenken: „Wenn Schüler lernen, daß es eine Frage der Gesinnung ist, ob man richtig oder falsch handelt, dann ist das ein Schritt in den Gesinnungsstaat.“

Rein juristisch mögen die Urteile unangreifbar und damit vielleicht sogar geboten sein. Es kann und soll an dieser Stelle deshalb ausdrücklich nicht um eine „Urteilsschelte“ gehen. Zu kritisieren ist jedoch die offensichtlich unterschiedliche Reaktion von Lehrern, Behörden und auch Politikern auf Schulschwänzer. Während man bei den Eltern des Rendsburger Jungen sofort mit der „großen Keule“ anrückte und sie mit einem Bußgeld belegte (obwohl Eltern wie auch Knabe sich in Sachen Schulschwänzen bisher nichts hatten zuschulden kommen lassen!), drückt man bei den Eltern angeblicher „Greta-Fans“ anhaltend beide Augen zu. Ja mehr noch: Es gab Lob von der Kanzlerin und die Fraktionschefin der Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag, Eka von Kalben, sprach sogar von einer "gelebten politischen Beteiligung", wofür man Regeln (z.B. die Schulpflicht) ruhig einmal brechen könne … !

Derartige Politiker-Äußerungen (auch die der Kanzlerin!) sind bei Licht betrachtet nicht nur ein kläglicher Abgesang auf unseren Rechtsstaat, sondern auch ein trauriger Beleg für die in unserem Land um sich greifende Haltungsdiktatur: Gut ist stets, was Links und Konsorten in die Hände spielt, doch wer es wagt, sich mit seiner Kritik dem verordneten Mainstream zu entziehen, der wird gnadenlos abgestraft!

Jedes Behördenhandeln ist stets auch unter dem Aspekt der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu beurteilen. Es scheint, daß hier einige Damen und Herren – auch im Schulbereich – intensiven "Nachhilfeunterricht" nötig hätten! (tb) 


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